Vor wenigen Wochen machte ein inoffizieller Referentenentwurf für einen Provisionsdeckel die Runde, ebenfalls unter Federführung des Bundesfinanzministeriums. Darin wurde der Begriff der Abschlussprovision neu definiert: in § 7 Nummer 34c des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Demnach sollten fortan auch solche Vergütungen darunter fallen, die bisher als Bestandsprovision galten. Entscheidend für die Zuordnung sei, ob die laufende Provision lediglich den Fortbestand des Vertrages vergütet - oder eine „spezifische, für den Versicherer erbrachte Dienstleistung“.

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Ein Provisionsdeckel hätte dann zur Folge gehabt, dass den Vermittlern unter bestimmten Voraussetzungen auch weniger Provision für den Bestand gezahlt werden dürfte - sogar für bereits bestehende Verträge. Und das in allen betroffenen Sparten. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) wertete dies als Eingriff in die Privatautonomie der Vermittelnden. Doch die positive Nachricht aus Sicht der Branche: im aktuell veröffentlichten Papier des Bundesfinanzministeriums erfolgt kein derart radikaler Eingriff. Denn nun wird der erweiterte Abschlussprovisions-Begriff explizit auf die Restschuldversicherung bezogen, nicht aber auf andere Sparten.

Provisionsdeckel in der Lebensversicherung: kein Thema mehr?

Und wie ist es um das Vorhaben bestellt, einen Provisionsdeckel allgemein für kapitalbildende Lebensversicherungen festzuschreiben? Schließlich sollte sich eine solche Obergrenze ursprünglich auch auf andere Verträge beziehen, nicht allein auf Restschuld-Policen. Zumindest aktuell kann hier Entwarnung gegeben werden: im vorgelegten Papier sind keine derartigen Regeln enthalten. Wohl auch, weil dieses Vorhaben am Widerstand der Unionsparteien scheiterten.

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Dennoch ist das Thema noch nicht vom Tisch, wie das Bundesfinanzministerium klarstellt. Auf der Webseite heißt es: "Der Vorschlag basiert maßgeblich auf einem bereits 2019 konsultierten Referentenentwurf, der darüber hinausgehend auch einen Provisionsdeckel für die Lebensversicherung vorgesehen hatte. Um eine politische Einigung im Bereich der Restschuldversicherung zu ermöglichen, wurden die Regelungen hinsichtlich der Lebensversicherung zunächst zurückgestellt; aus Sicht des BMF besteht aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden".

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