Kommen BSV-Versicherte nun eher an Geld? Diese Frage ist mit dem Widerspruch zur Lösung nicht beantwortet. Denn, so Schwintowski, der Widerspruch stellt nur jenen Zustand her, dass man sich vor Gericht darüber streiten kann, ob im jeweiligen Fall Bedingungswerke zugrunde lagen, die Versicherungsschutz gewährten.

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Kritik am bayerischen Kompromiss gab es bereits von der Kanzlei Wirth; erste Klagen gegen die dagegen gibt es auch schon. In dem Verfahren wird allerdings über sittenwidriges Verhalten argumentiert.

Die Präsentation von Prof. Hans-Peter Schwintowski steht auf der Webseite der Kanzlei Michaelis zur Verfügung.

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Der Vortrag von Prof. Hans-Peter Schwintowski kann auch in voller Länge auf Youtube angesehen werden:

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