Todesfallrisiko von Unternehmern häufig vernachlässigt
Sie tragen viel Verantwortung für ihre Firma, ihre Mitarbeiter und ihre Familie – die Familienunternehmer. Da geraten in der Hektik des Alltags wichtige Themen wie die Absicherung des eigenen Todesfalls schon einmal in den Hintergrund und werden dadurch zu einem erheblichen Risiko für alle Beteiligten. Makler und Vermittler sollten sich einer oft vernachlässigten Zielgruppe im deutschen Mittelstand annehmen und durch fachliche Beratung Vorsorgelücken aufdecken und passende Lösungen für die Unternehmer unter ihren Kunden entwickeln.
Die Absicherung von Partner und Familie gehört heute schon fast zum festen Bestandteil jeder Vorsorgeberatung. Ganz anders verhält es sich mit einer Kundengruppe, deren Absicherung besondere Anforderungen mit sich bringt: Der mittelständische Unternehmer trägt nicht nur Verantwortung für Partner und Familie, sondern auch für sein Unternehmen mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Umso wichtiger ist es, das Todesfallrisiko ausreichend abzusichern und vorzusorgen, um alle Betroffenen vor den finanziellen und organisatorischen Folgen des eigenen Todes zu schützen.
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Der unerwartete Tod oder eine schwere Krankheit einer wichtigen Person im Unternehmen führen nicht nur zum Ausfall der Arbeitskraft. Sie können auch erhebliche finanzielle Verluste mit sich bringen, die letztendlich sogar die Existenz eines Unternehmens gefährden. Nicht nur die Suche nach einer Stellvertretung oder einem Nachfolger sowie die Abwicklung ausstehender Aufträge und Schadensersatzansprüche von Kunden, deren Aufträge gegebenenfalls nicht erfüllt werden können, stellen eine Gefahr dar. Auch finanzielle Belastungen, die beispielsweise aus Ansprüchen von Erbberechtigten eines Gesellschafters entstehen, sind zu berücksichtigen. Hinzu kommen ganz praktische Regelungen, die geklärt sein wollen: Wer darf auf Geschäftskonten zugreifen? Und wer führt auf welche Weise das eigene Unternehmen weiter?
Diesen elementaren Fragen muss sich jeder Unternehmer stellen, um auch im Ernstfall selbstbestimmt zu Handeln und sein Lebenswerk über den Tod hinaus zu bewahren. Die Beratungspraxis zeigt jedoch: Nur wenige mittelständische Unternehmer berücksichtigen das Risiko des eigenen Ablebens ausreichend und haben eine klare Nachfolge- oder Übergangsregelung für den Fall getroffen, dass zentrale Entscheidungsträger ausfallen. Indem sie die Vorsorge dafür vernachlässigen, machen Unternehmer sich selbst zum Risiko für den eigenen Betrieb.
Unternehmen, Beschäftigte und Familie gezielt absichern
Aus der Perspektive von Maklern und Vermittlern bietet die Absicherung von Unternehmern in ihrem Kundenstamm erhebliches Beratungspotenzial. Kunden, die ein eigenes Unternehmen führen oder Geschäftsführer sind, sollten im Beratungsgespräch unbedingt auf die Vorsorge für den eigenen Todesfall oder den eines Schlüsselmitarbeiters angesprochen und beraten werden. Die sogenannte „Keyman-Police“ ist beispielsweise eine Lösung, um den Unternehmer selbst und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen abzusichern. Bei dieser Absicherungslösung ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer.
Neben der finanziellen Absicherung dürfen wichtige Vorsorgedokumente nicht fehlen. Hier greifen die persönliche Vorsorge und die für das Unternehmen wie Zahnräder ineinander. Insbesondere Vorsorgevollmacht und Testament können Regelungen treffen, die sowohl den privaten als auch den unternehmerischen Bereich betreffen. Bei der finanziellen Absicherung hingegen ist klar zu trennen, welche Absicherung Partner und Familie und welche das Unternehmen als Begünstigte einsetzt.
Die dringendste unternehmensspezifische Regelung für den Ernstfall betrifft die Nachfolge. Fehlt diese und der Unternehmer kann aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden, wird von Amtswegen erst einmal ein Betreuer zugewiesen. Dieser vertritt die Stimmanteile bei Gesellschaftsversammlungen oder übernimmt die Geschäftsführung kommissarisch. Sollte der Unternehmer versterben, wird der Betreuer auch Ansprechpartner für die gesetzlichen Erben sein. Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich einen Nachfolger oder Interimsgeschäftsführer festzulegen und dies auch rechtlich zu verankern. Ergänzend hierzu sollte die Vertretung mit entsprechenden Vollmachten oder mit Prokura ausgestattet werden, um beispielsweise den Zugriff auf Geschäftskonten und Bankschließfächer zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen zu gewährleisten.
Checklisten aktiv in der Beratung einsetzen
Für den geregelten Ablauf im Unternehmen ist es notwendig, dass alle Schlüsselpersonen die Regelungen für den Ernstfall kennen. In der Praxis hat sich hier eine Notfallakte als zentraler Ort für alle wichtigen Informationen als hilfreich erwiesen. Neben Dokumenten wie Testament und Vorsorgevollmachten gehören auch Angaben zu finanziellen Verpflichtungen sowie betrieblichen Patenten, Verträgen und Besitztümern in eine solche Akte. Des Weiteren dürfen Auflistungen von Zugängen und Passwörtern, Telefonnummern und wichtige Ansprechpersonen wie beispielsweise Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälte und Steuerberater nicht fehlen. Ein guter Ratgeber, den Makler und Vermittler ihren Kunden an die Hand geben können, ist der detaillierte Notfallleitfaden für Unternehmer aus dem umfangreichen Serviceangebot der DELA Lebensversicherungen, den man unter dela.de/service-ratgeber anfordern kann.
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Wer als Vorsorgeberater seine Kunden aus dem Mittelstand auf mögliche Vorsorgelücken hinweist und ihnen durch fachliche Beratung hilft, diese zu schließen, kann ein anspruchsvolles Beratungssegment mit Potenzial für sich erschließen und sich als umfassender Experte für die private und unternehmensbezogene Vorsorge empfehlen.