In den letzten Jahren durften sich Rentner stets über eine Anhebung der Altersbezüge freuen. Erst im April 2020 hatte das Bundeskabinett eine Anhebung der Renten beschlossen. Dadurch kletterten die Bezüge der Ruheständler zum 1. Juli 2020 um 3,45 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 4,20 Prozent. 2019 war das Altersgeld um 3,18 Prozent (West) und um 3,91 Prozent (Ost) angehoben worden.

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Anno 2021 werden jedoch nur ostdeutsche Altersrentner ab dem 1. Juli 2021 mehr Geld erhalten. Das geht aus einer Meldung des Bundesarbeitsministeriums hervor. Während die Renten in Westdeutschland auf dem aktuellen Niveau verbleiben, gibt es im Osten ein schmales Rentenplus: hier werden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.

"Auch und insbesondere in Krisenzeiten wie der aktuellen COVID-19-Pandemie können sich die Rentnerinnen und Rentner auf die gesetzliche Rente verlassen. Im vergangenen Jahr 2020 konnten die Rentnerinnen und Rentner noch mit einer deutlichen Rentensteigerung von der guten Lohnentwicklung des Jahres 2019 profitieren, obwohl die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits von den negativen Folgen der COVID-19-Pandemie betroffen waren. Zeitverzögert wirkt sich die Krise nun auch auf die Rentenanpassung aus. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schützt aber die Rentnerinnen und Rentner auch in schwierigen Zeiten vor Rentenkürzungen.", kommentiert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Rentensteigerung bleibt im Westen aus

Während der Rentenwert West also weiterhin bei 34,19 Euro liegen wird, soll der Rentenwert Ost ab Juli von gegenwärtig 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt -2,34 Prozent in den alten Ländern, berichtet das Bundesarbeitsministerium. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.

Rein rechnerisch müssten die Renten sogar gesenkt werden - um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist indes per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt. Dadurch kommt es in den alten Bundesländern zur Nullrunde bei den Rentenerhöhungen. Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant.

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Dadurch wird der Rentenwert (Ost) 97,9 Prozent des westlichen Rentenwerts betragen, nachdem er bisher noch bei 97,2 Prozent liegt. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost. Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung.