Mangelfolgeschaden
Mangelfolgeschaden…davon spricht man, wenn eine mangelhafte Ausführung oder Sache weitere Schäden an anderen Rechtsgütern eines Vertragspartners nach sich ziehen. Beispiel: Wasseraustritt aufgrund einer mangelhaften Installation führt zu einem Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung.5317367 / pixabay