Typischer Bearbeitungsschaden #1Ein Malerbetrieb verputzt die Fassade eines Neubaus. Die Mitarbeiter haben die bereits eingesetzten Fenster nicht sorgfältig genug abgeklebt. Die Rahmen der Fenster werden bei den Arbeiten durch den maschinell aufgebrachten Putz verunreinigt und beschädigt. Der Hauseigentümer macht seinen Schaden bei dem Handwerker geltend.Capri23auto / pixabay
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