Das Regulierungsverhalten von Berufsunfähigkeitsversicherern ist Gegenstand eines Antrags der Bundestagsfraktion ‚Die Linke‘. Immer wieder seien „Versicherte mit der Leistungsunwilligkeit der Berufsunfähigkeitsversicherer konfrontiert. Die Berufsunfähigkeit wird häufig durch Versicherer mutwillig angezweifelt und die Auszahlung der Versicherungsleistung künstlich verzögert, obwohl ärztliche Atteste vorliegen, die diese belegen“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag (Drucksache 19/28905).

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Die Links-Fraktion verweist in ihrem Antrag auf eine PremiumCircle-Studie, die u.a. zeigte, dass nur die wenigsten der Versicherten, denen Leistungen verweigert wurden, dagegen auch juristisch vorgehen. „BU-Versicherer können ihre Regulierungszeit nach Belieben in die Länge ziehen und so die Auszahlung der BU-Rente verzögern“, heißt es in dem Antrag. Ganz ähnlich äußerte sich auch Hendrik Scherer, Geschäftsführer von PremiumCircle, gegenüber Versicherungsbote. Im Leistungsfall würden AVB nach Belieben ausgelegt. Das hat auch Folgen für die Verbreitung dieser wichtigen Absicherungsform: „Die Unterschiede in der Risiko- und Leistungspolitik sowie der Auslegung der unternehmensindividuellen Gesundheitsfragen durch die Versicherer führt seit Jahren zu einer massiven Verunsicherung aller Beteiligten. Im Ergebnis führt diese Verunsicherung dazu, dass Risiken unter Umständen gar nicht versichert werden“, so Scherer.

Die Linke meint, es fehle an „klaren gesetzlichen Regelungen, die die Verzögerungs- und Vermeidungspraxis bzgl. des Nachweises der Berufsunfähigkeit unterbindet“ und hat deshalb fünf Forderungen formuliert, die die Bundesregierung in ein entsprechendes Gesetz einarbeiten solle. Davon unabhängig sei vorrangig der Zugang zur Erwerbsminderungsrente zu vereinfachen und diese Leistung gestärkt werden.