3. Forderung
3. ForderungBekräftigen zwei von unterschiedlichen Ärzten erstellte Atteste übereinstimmend das Vorliegen der im Versicherungsvertrag definierten Berufsunfähigkeit, kann diese nicht mehr vom BU-Versicherer angezweifelt werden. In diesem Fall gilt der Nachweis der Berufsunfähigkeit als unwiderleglich erbracht.jennycepeda / pixabay