Lebensversicherung: Garantiezins sinkt auf 0,25 Prozent
Der Garantiezins wird ab dem kommenden Jahr nur noch 0,25 Prozent betragen. Die Änderung wurde nun in geltendes Recht umgesetzt.
Erst Ende März hatte das Bundesfinanzministerium das Thema Höchstrechnungszins wieder ins Visier genommen. Diese garantierte Rendite auf den Sparanteil einer Police liegt aktuell bei mageren 0,9 Prozent. Der Wert gilt für Neuverträge in der klassischen Lebensversicherung. Zum Vergleich: 1994 betrug der Garantiezins 4,0 Prozent – viele der Verträge müssen auch heute noch bedient werden.
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Die Mathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung hatten bereits im Dezember 2019 die einkalkulierten Sicherheiten für nicht mehr ausreichend erklärt. Die Aktuare empfahlen daraufhin den Garantiezins für Lebens- und Rentenpolicen auf 0,5 Prozent zu kürzen. Inzwischen wurde der empfohlene Zinssatz noch weiter gestutzt. So solle der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zum 1. Januar 2022 für Neuverträge auf 0,25 Prozent abgesenkt werden.
Diesem Vorschlag ist der Gesetzgeber nun nachgekommen. Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt damit zum 1. Januar 2022 von 0,90 Prozent auf 0,25 Prozent. Diese Änderung wurde an diesem Dienstag (27.04.2021) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wurde damit in geltendes Recht umgesetzt. Für die Verordnung ist keine Zustimmung des Bundestags nötig. Das meldet das Online-Poprtal "boerse-online.de"
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Die Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt die Entscheidung grundsätzlich. „Dies darf aber nur der erste Teil eines gesamthaften Konzepts sein, um die kapitalgedeckte Altersvorsorge angesichts der anhaltenden Tiefzinssituation zukunftsfest zu machen“, betont der scheidende DAV-Vorstandsvorsitzende Guido Bader. Der Kölner Verein erneuerte seine Forderungen aus dem Dezember 2020. Damals waren umfassende Reformen bei der geförderten Altersvorsorge angemahnt worden. So solle der vollständige Beitragserhalt bei der Riester-Rente sowie die Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung überarbeitet werden. „Denn ohne eine Abkehr von der 100-prozentigen Beitragsgarantie heute gibt es morgen am Markt vermutlich keine Riester-Rente und Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) mehr, über deren Ausgestaltung gesprochen werden kann“, unterstreicht Bader.