Hintergrund: Die Trennung nach Sparten beim Betrieb von Versicherungen wird durch Paragraf 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgeschrieben: der Betrieb der Lebensversicherung ist vom Betrieb anderer Versicherungssparten zu trennen; ebenso ist der Betrieb der Krankenversicherung vom Betrieb anderer Versicherungssparten zu trennen (Versicherungsbote berichtete). Das führt dazu, all jene Zweige und Bereiche, die nicht unter die Lebens- oder Krankenversicherung fallen, einer dritten großen Sparte zuzuordnen für das Schaden- und Unfallgeschäft: Dem Kompositgeschäft ("Compositum" = das Zusammengesetzte).

Anzeige

Das Komposit-Geschäft ist für die Versicherungswirtschaft bedeutend – rund 73.205 Mio. Euro wurden zum Biepsiel marktweit an Bruttoprämien im Geschäftsjahr 2019 verbucht. Auch zeigt eine durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote bzw. Combined Ratio (CR) in Höhe von 92,57 Prozent (über 50 Versicherer hinweg), dass der Kompositzweig durchaus rentabel ist. Allerdings kriseln ausgerechnet wichtige Teilzweige wie die Wohngebäude- und die Kfz-Versicherung.

Die Gesamtbilanzen der Komposit-Sparte zeigen diese Probleme nur deswegen nicht deutlicher, weil kleinere und profitable Zweige wie die Verbundene Hausrat ausgleichend wirken – nur drei Versicherer schreiben demnach in 2019 rote Zahlen für das Gesamtgeschäft. Und mit der Allianz Direct hat bezeichnenderweise jener Direktversicherer die schlechteste CR der Branche (109,40 Prozent), der das kriselnde Kfz-Geschäft nicht über andere Zweige ausgleichen kann (Versicherungsbote berichtete). Die Zahlen sind den Branchenmonitoren der V.E.R.S. Leipzig GmbH entnommen, erstellt in Zusammenarbeit mit Sirius Campus. Die Studien können kostenpflichtig auf der Webseite des Analysehauses erworben werden.