Altersvorsorge hat in Deutschland viele Gesichter. Eines davon sind Berufsständische Versorgungswerke; etwa für Ärzte oder Rechtsanwälte. Die durchschnittliche Altersrente aus der Berufsständischen Versorgung betrug zum 31. Dezember 2019 2.135 Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (liegt Versicherungsbote vor) auf eine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sozialexpertin der Fraktion ‚Die Linke’ im Bundestag, hervor. Differenziert nach Berufen ergibt sich, dass Notare (2.606,53 Euro) und Ärzte (2.457,70 Euro) die höchsten Altersbezüge aus Versorgungswerken erhalten (siehe Grafik).


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Damit liegen die Zahlungen der Versorgungswerke deutlich über den Altersrenten, die von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt werden. So betrug deren durchschnittlicher Zahlbetrag zum 31.12.2019 954 Euro im Monat. In diesen Wert fließen aber auch Renten nach kurzer Beitragszeit ein, was den Durchschnittswert deutlich nach unten drückt. Bei Versicherten mit mindestens 35 Beitragsjahren beträgt die Durchschnittsrente 1.237 Euro im Monat. Immer noch deutlich weniger als Versorgungswerk-Renten.

Die Bundesregierung weist aber darauf hin, dass es bei den Berufsständischen Versorgungswerken keinen Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner gibt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Bruttobeträge. In der Statistik der Rentenversicherung sind die Beiträge bereits abgezogen. „Außerdem sind die Versicherten der Versorgungswerke durchweg Akademiker mit relativ hohen Einkommen, die auch entsprechend hohe Beiträge zahlen“, so die Bundesregierung.

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„Genau diese Beiträge fehlen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Versorgungswerke mögen historisch gewachsen sein. Doch 2021 ist es schlicht unsolidarisch, wenn einige gutverdienende Berufsgruppen nicht in das solidarische Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen“, so Sabine Zimmermann. Die Sozialpolitikerin sieht in der Auswertung ein Argument für die ‚Erwerbstätigenversicherung‘, für die ihre Partei eintritt. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Abgeordnete sollen ebenfalls in die Rentenkasse einzahlen. „Das stabilisiert die Einnahmen der Rentenversicherung in Zeiten des demografischen Wandels und schafft den Spielraum für ein höheres Rentenniveau bei mäßiger Entwicklung des Beitragssatzes. Spitzenverdienende werden im Übrigen dennoch gute Renten zu erwarten haben, weil die Renten der DRV sich stets nach dem Einkommen in der Erwerbsphase richten. Allerdings sollte die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft und sollten hohe Renten abgeflacht werden, damit im Gegenzug niedrige Renten stärker hochgewertet werden können“, so Sabine Zimmermann.