Lebensversicherung: Wie hoch sind die Zinsrisiken im Neugeschäft?
Hohe Zinsgarantien aus Altverträgen stellen Lebensversicherer im Niedrigzinsumfeld vor Herausforderungen, schreibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Aufseher haben untersucht, in welchem Umfang Zinsrisiken im Neugeschäft eingegangen werden.
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Hohen Garantieversprechen aus der Vergangenheit stehen geringere Kapitalerträge gegenüber. Damit Lebensversicherer in diesem Spannungsfeld nicht aufgerieben werden, sind sie seit 2011 verpflichtet, die Zinszusatzreserve aufzubauen.
Dafür wendeten die deutschen Lebensversicherer 2020 gut 10,4 Milliarden Euro auf. Kumuliert belief sich die Zinszusatzreserve Ende 2020 damit auf 85,9 Milliarden Euro, das geht aus dem Jahresbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor. Da hohe Zinsgarantien aus Altverträgen im andauernden Niedrigzinsumfeld eine enorme Belastung für die Versicherer sind, sollte die „Entstehung solcher Risiken im Neugeschäft bei der Berechnung von Beiträgen und Leistungen“ vermieden werden, raten die Aufseher.
Beim wohlgemeinten Rat blieb es aber nicht. Die BaFin untersuchte auch, in welchem Umfang Zinsrisiken im Neugeschäft eingegangen wurden. Zur Auswertung schreibt die Aufsicht: „Gemessen an den über die Vertragslaufzeit zu zahlenden Beiträgen tragen langfristige Sparprodukte zu 75,7 Prozent zum Neugeschäft bei. Rentenversicherungen haben daran mit 90,9 Prozent den größten Anteil.“ Von diesen Rentenversicherungen werden 12,6 Prozent als fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Zinsgarantien abgeschlossen.
Der ‚Löwenanteil‘ entfällt mit 40,4 Prozent auf hybride Rentenversicherungen von denen ein Teil der Kapitalanlage konventionell und ein Teil fondsgebunden erfolgt. Ein Trend, der sich nach Auffassung der BaFin fortsetzen wird: Bis 2024 solle der Anteil der hybriden Produkte bei den Rentenversicherungen im Neugeschäft auf fast 50 Prozent anwachsen.
Doch wie hoch ist der Garantiezins? Auch darüber gibt die BaFin-Erhebung Auskunft. So betrug der Garantiezins in der Aufschubzeit über alle Sparprodukte mit Zinsgarantie hinweg im Median über die Lebensversicherer 0,68 Prozent. In der Rentenbezugszeit betrug er 0,77 Prozent.
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Inwieweit sich die COVID-19-Pandemie im LV-Geschäft bemerkbar macht, wollten die Aufseher ebenfalls herausfinden. Ein Ergebnis: Im zweiten Quartal 2020 hätten sich „verstärkt Beitragsfreistellungen beobachten“ lassen. Auch die Anzahl der Neuverträge sei niedriger ausgefallen. Was „verstärkte Beitragsfreistellungen“ in konkreten Zahlen bedeutet, war dem BaFin-Jahresbericht allerdings nicht zu entnehmen. Wohl aber, dass solche Effekte in den übrigen Quartalen 2020 nicht feststellbar gewesen seien. „Signifikante Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Leistungen der Lebensversicherungsunternehmen konnten hingegen bisher noch nicht beobachtet werden“, so die BaFin.