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Hintergrund: Die Trennung nach Sparten beim Betrieb von Versicherungen wird durch Paragraf 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vorgeschrieben: der Betrieb der Lebensversicherung ist vom Betrieb anderer Versicherungssparten zu trennen; ebenso ist der Betrieb der Krankenversicherung vom Betrieb anderer Versicherungssparten zu trennen (Versicherungsbote berichtete). Das führt dazu, all jene Zweige und Bereiche, die nicht unter die Lebens- oder Krankenversicherung fallen, einer dritten großen Sparte zuzuordnen für das Schaden- und Unfallgeschäft: Dem Kompositgeschäft ("Compositum" = das Zusammengesetzte).

Das Komposit-Geschäft ist für die Versicherungswirtschaft bedeutend – rund 73.205 Mio. Euro wurden zum Biepsiel marktweit an Bruttoprämien im Geschäftsjahr 2019 verbucht. Auch zeigt eine durchschnittliche Schaden-Kosten-Quote bzw. Combined Ratio (CR) in Höhe von 92,57 Prozent (über 50 Versicherer hinweg), dass der Kompositzweig durchaus rentabel ist. Allerdings kriseln ausgerechnet wichtige Teilzweige wie die Wohngebäude- und die Kfz-Versicherung.

Die Gesamtbilanzen der Komposit-Sparte zeigen diese Probleme nur deswegen nicht deutlicher, weil kleinere und profitable Zweige wie die Verbundene Hausrat ausgleichend wirken. Das muss bedacht werden: Die Zusammensetzung des Schaden/Unfall-Portfolios kann die Schaden-Kosten-Quote durch diese ausgleichende Wirkung beeinflussen. So haben Versicherer, die ausschließlich im schwierigen Kfz-Geschäft tätig sind – als Beispiel genannt werden kann die Allianz Direct – oft ungünstigere Quoten als andere Versicherer mit Ausgleichsmöglichkeiten.

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Die Bildstrecke stellt Versicherer mit besonders guten Schaden-Kosten-Quoten vor. Die Zahlen sind dem „Branchenmonitor Kompositversicherung 2014-2019“ der V.E.R.S. Leipzig entnommen (erstellt in Zusammenarbeit mit Sirius Campus). Der Branchenmonitor kann kostenpflichtig auf der Webseite der Analyse-Experten erworben werden.