Hintergrund: Sie wirken wie ein magischer Stab, um die Deckungsquoten der Lebensversicherer anwachsen zu lassen: Die Übergangshilfen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) für Solvency II. Diese ermöglichen es den Versicherern, sich langsam auf die Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) einzustellen. 17 Versicherer würden in 2020 ohne die Hilfen die die Anforderungen von Solvency II nicht erfüllen (Versicherungsbote berichtete).

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Die Maßnahmen haben freilich überbrückenden Charakter – man könnte erwarten, sie werden immer weniger genutzt. Das Gegenteil aber ist der Fall. Denn da Corona auch am Risikopuffer der Lebensversicherer frisst, nutzen immer mehr Lebensversicherer die Übergangshilfen zum Aufbessern ihrer SCR-Quoten:

  • In 2020 sind es mittlerweile 56 Unternehmen, die sowohl die Volatilitätsanpassung gemäß Paragraf 82 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als auch die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen gemäß Paragraf 352 VAG anwendeten.
  • Weitere 11 Unternehmen wendeten die Volatilitätsanpassung ohne weitere Maßnahmen an – unter ihnen griffen vier Unternehmen das erste Mal zur Volatilitätsanpassung.
  • Vier weitere Unternehmen wendeten die Übergangsmaßnahme für versicherungstechnische Rückstellungen ohne weitere Maßnahmen an.
  • Hinzu kommen noch zwei Unternehmen, die zur Maßnahme für risikofreie Zinssätze gemäß Paragraf 351 VAG griffen in Kombination mit der Volatilitätsanpassung (Versicherungsbote berichtete).

In der Summe bleiben nur noch acht Lebensversicherer übrig, die für ihre Solvenzquoten von 2020 gänzlich auf Übergangshilfen verzichten (Versicherungsbote berichtete). Diese Versicherer werden in der folgenden Bildstrecke vorgestellt. Alle Zahlen sind dem aktuellen MAP-Report 919 entnommen mit dem Titel „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“. Der Report kann kostenpflichtig auf der Webseite der Rating-Experten bestellt werden.

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Weitere Kennzahlen zur Lebensversicherung haben wir unter einer neuen Rubrik zusammengefasst.