Es wurde aber betont, dass die DVAG weder Urheber des ‚Mandantenschutzbriefes‘ sei, noch dessen Inhalt billige. „Zur Wahrung der qualitativ hochwertigen Kundenberatung und -betreuung sind unsere Vermögensberater dazu verpflichtet, den Handelsvertretervertrag sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Fakt ist, dass wir Dritten nicht erlaubt haben, unseren Firmennamen und unser Firmenlogo unter einen sogenannten ‚Mandantenschutzbrief‘ zu setzen oder gar an Kunden zu verteilen, von dem wir uns nochmals ausdrücklich distanzieren“, so die DVAG auf Nachfrage von Versicherungsbote.

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Nach den ersten Berichten über die Abmahnung von Maxpool erreichten Versicherungsbote Leserzuschriften, die zeigen, dass es sich bei dem verwendeten ‚Mandantenschutzbrief‘ keineswegs um Einzelfälle handelt.

Branchenbeobachter könnten sich auch daran erinnern, dass erst im März 2021 ein Direktionsbeauftragter der DVAG durch manipulierte Bewertungen auffiel.

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Auf die Nachfragen zu beiden Themen ging die DVAG nicht direkt ein. In seiner Antwort verwies das Unternehmen aber auf die „Kompetenz und Erfahrung der über 18.000 selbstständigen Vermögensberaterinnen und Vermögensberater“, die rund 8 Millionen Kunden betreuen.
Das lässt sich so lesen, als dass man bei dieser Menge von Vertragsbeziehungen und Vermittlungsvorgängen, eben mit wenigen ‚schwarzen Schafen‘ leben müsse.

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