Es kommt selten vor, dass sich Abgeordnete beinahe aller Bundestags-Fraktionen zusammentun, um gemeinsam eine Reform anzustoßen. Aber das haben nun die Politiker Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Matthias M. Birkwald (Linke) und Markus Kurth (Grüne) getan. Sie rütteln am Renten-Privileg der Abgeordneten: und damit auch an eigenen Privilegien. Wer in den Bundestag gewählt wird, so die Idee, soll sich künftig selbst um seine Absicherung im Alter kümmern.

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“Bundestagsabgeordnete sollen selbst vorsorgen“

Die Parlamentarier haben eine Erklärung vorgelegt, aus der aktuell die Deutsche Presse-Agentur (dpa) zitiert. Die aktuelle Regelung sei "nicht mehr zeitgemäß“, heißt es dort. "Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen."

Viel sparen ließe sich mit dem fallenden Rentenprivileg nicht: Im Jahr 2020 waren im Bundeshaushalt rund 51,3 Millionen Euro für die Altersvorsorge ausgeschiedener Bundestags-Mitglieder reserviert. Aber es geht auch ums Prinzip. Bereits nach einem Jahr im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter Pensionsansprüche von 250 Euro im Monat. Diese Bezüge steigen stufenweise an. Nach 27 Jahren wird der Höchstbetrag von 67,5 Prozent der Abgeordnetenvergütung erreicht: rund 6.800 Euro. Diese „Altersentschädigung“ steht ihnen laut Grundgesetz zu.

In die Deutsche Rentenversicherung aber zahlen die gewählten Politikerinnen und Politiker nicht ein. Aus Sicht der Abgeordneten-Gruppe tragen die hohen Pensionsansprüche somit dazu bei, dass der Rückhalt in der Bevölkerung bröckelt: Während zugleich über ein höheres Renteneintrittsalter diskutiert wird und das Rentenniveau sinkt. Zum Vergleich: Selbst ein Rentenversicherter, der mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat („Altersrente für besonders langjährig Versicherte“), erhält aktuell „nur“ 1.311 Euro Bruttorente im Schnitt.

Die bisherige Entschädigung treffe "auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung“, heißt es folglich in der Erklärung. Nun solle der kommende Bundestag "eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete“ anstoßen.

Die Abgeordneten verweisen auf einen Reformvorschlag, den vor Jahren eine Expertenkommission vorgelegt hatte: auch wenn sich diese nicht einigen konnte. So betonen sie zwar, dass ausreichend abgesichert sein müsse, wer im Bundestag als Volksvertreter tätig sei. Umfang und Art der Absicherung stehen aber zur Debatte.

Unterschiedliche Konzepte

Auch diesmal gehen die Ideen auseinander, wie ein Rentenmodell für den Bundestag aussehen könnte. Kapschack, Birkwald und Kurth wollen die Parlamentarier in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichern: und diesen Schutz um eine Zusatzversorgung ähnlich dem öffentlichen Dienst ergänzen. Dem entgegen plädieren Linnemann und Vogel dafür, dass die Abgeordneten ihre Altersvorsorge frei wählen können. Die Gruppe schlägt eine parteiübergreifende Kommission vor, um Ideen auszuarbeiten und umzusetzen.

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Die SPD hatte einen entsprechenden Vorstoß schon im Februar 2020 gewagt. Und dabei auch auf ungeklärte Fragen hingewiesen. So sei es zum Beispiel offen, wer den Arbeitgeberanteil der Bundestags-Delegierten übernehme. Auch könnte eine Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung zum Nachteil der Beitragszahler gestaltet sein: dann nämlich, wenn die Politikerinnen und Politiker weiterhin derart hohe Rentenansprüche erwerben und diese von den Beiträgen jener Versicherten gestemmt werden müssen, die deutlich weniger Rente zu erwarten haben.