„Auskömmliche Renten können nicht mehr über das Umlageverfahren finanziert werden“, das ist die Kernaussage eines Gutachtens, das Prof. Dr. Martin Werding von der Ruhr-Universität Bochum erstellt hat (Versicherungsbote berichtete).

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Das Gutachten sollte die Machbarkeit der von der FDP vorgeschlagenen ‚Aktien-Rente‘ überprüfen. Das Konzept der ‚Aktien-Rente‘ stützt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • 2 Prozent des Bruttogehalts sollen Erwerbstätige in diese Aktienrente einzahlen. Die Summe soll paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt werden.
  • Das Geld soll in einen Staatsfonds (nach Vorbild Schwedens oder Norwegens) fließen und sich dort vermehren.
  • Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert sich um die eingezahlten 2 Prozent.

Für dieses Konzept bekommen die Liberalen auch Beifall von Verbraucherschützern. In einem gemeinsamen Gastbeitrag für den Tagesspiegel nannte Dorothea Mohn, Leiterin des Finanzmarkt-Teils des Bundesverbands Verbraucherzentrale, Gründe, die aus ihrer Sicht für die Aktien-Rente der FDP sprechen:

  1. Der Vorschlag bringt pünktlich zum Wahlkampf Schwung in die festgefahrene rentenpolitische Debatte.
  2. Der Vorschlag ist undogmatisch: Das Eintreten der FDP für die Idee eines öffentlichen Non- Profit-Vorsorgefonds ist auch im übertragenen Sinne ein deutliches Zeichen an die anderen Parteien: Wenn es vorangehen soll, muss jeder seinen Standpunkt überdenken.
  3. Drittens sieht der Vorschlag der FDP auch eine Öffnung des Vorsorgefonds über die erste Säule hinaus vor: Gesetzlich Rentenversicherte sollen auch jenseits des Pflichtbeitrags in den Fonds einzahlen können, um privat vorzusorgen – auf freiwilliger Basis. Gleiches ist für weitere Gruppen wie Selbstständige denkbar.

Dass FDP und Verbraucherschutz in Sachen Altersvorsorge so dicht beieinander sind, überrascht sicher. Doch Beifall für die staatlich organisierte Aktien-Rente bekommt die FDP nicht von überall.

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Das wurde auf einer Presseveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung deutlich, über die das Versicherungsjournal berichtete. Dort referierte Dr. Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung bei der DRV. Bei Altersvorsorgemodellen auf Aktienbasis müsse die Frage der Risikoträgerschaft stärker in den Fokus gerückt werden. Aus Sicht von Thiede würden die Risiken einer solchen Anlage einseitig auf den Anleger verlagert. Aktienkapital sichert das Langlebigkeitsrisiko nicht ab und ein Rentenbeginn bei Aktienflaute könnte sich als klarer Nachteil erweisen, so der DRV-Funktionär. Thiede vertrat die Ansicht, dass Menschen vor allem Garantien und weniger Renditeversprechen haben wollen.