Pflegeversicherung: Eigenanteil für stationäre Pflege erreicht Rekordhoch
Die Zuzahlungen für Pflegeheimplätze klettern weiter nach oben. Inzwischen liegt der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim bei durchschnittlich 2.125 Euro. Anfang 2021 mussten Senioren durchschnittlich noch 2.068 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern.
- Pflegeversicherung: Eigenanteil für stationäre Pflege erreicht Rekordhoch
- So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern
Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich in Deutschland erneut stark erhöht. Rund 4,32 Millionen Menschen erhielten zum Ende des Jahres 2020 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung, wie aus Daten des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht. Das ist eine Zunahme um 61,8 Prozent gegenüber dem Jahr 2015, als 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt waren.
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Bei vielen Pflegebedürftige geht es schnell an das Ersparte: Wenn Pflegebedürftige in einem Heim betreut werden, so müssen sie hierfür immer höhere Summen aus eigener Tasche zahlen. Im vergangenen Jahr wurde zum ersten Mal die 2.000 Euro-Marke übersprungen. Denn im Juli 2020 betrugen die Kosten im Bundesschnitt 2.015 Euro monatlich. Zum Stand 1. Juli 2021 zahlt jeder stationär versorgte Pflegebedürftige für pflegebedingte Aufwendungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung im Bundesdurchschnitt monatlich 2.125 Euro aus der eigenen Tasche, das sind 110 Euro mehr als im Vorjahr. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen hervor.
Eigenanteil für Pflegeheim wird teurer
Mit in Kraft treten der zweiten Stufe des 2. Pflegestärkungsgesetzes wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgegossen. Diese sollen dabei helfen, die Ansprüche eines auf fremde Hilfe angewiesenen Patienten besser erfassen zu können. Im Rahmen der Pflegereform wurden auch die Abhängigkeiten des Eigenanteils Unterbringung in einem Pflegeheim neu geregelt. Während die Kosten vor der Pflegereform abhängig von den Pflegestufen waren, setzen sich diese nun aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen.
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Die Pflegeheime finanzieren die rein pflegebedingten Aufwendungen mit den Zuschüssen der Pflegeversicherung und dem EEE. Diese Aufwendungen setzen sich zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten zusammen. Welche Einnahmen eine Pflegeeinrichtung insgesamt aus den Zuschüssen der Versicherung erzielt, ist somit von der Zusammensetzung der Pflegegrade in der jeweiligen Einrichtung abhängig.
So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern
Auch bei den Kosten für das Personal gibt es teilweise große Differenzen. Schließlich gibt es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Rahmenverträge zur personellen Ausstattung. So sei beispielsweise in Berlin eine Vollkraft für durchschnittlich 3,9 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4. Allein dies führe schon zu unterschiedlich hohen Personalkosten. Hinzu kämen die regionalen Lohnunterschiede. Dies führe zum Beispiel dazu, das der durchschnittliche in Eigenanteil in Nordrhein-Westfalen bei 2.496 Euro und in Sachsen-Anhalt bei nur 1.539 Euro liegt.
Die teuersten Bundesländer für einen Pflegeheimplatz sind nach Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg mit einem durchschnittlichen Eigenanteil von 2.463 Euro und das Saarland mit 2.455 Euro. Deutlich günstiger ist der Eigenanteil in Mecklenburg-Vorpommern (1.685 Euro), Thüringen (1.724 Euro) und Sachsen (1.765 Euro).
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Der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Inzwischen ist der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, auf 2.125 Euro monatlich angestiegen. Anfang 2018 waren es durchschnittlich noch 1.751 Euro und damit 374 Euro weniger.
Brisant sind die Zahlen auch deshalb, weil die Bundesregierung mit den Pflegestärkungsgesetzen ursprünglich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell entlasten wollte. Das Sozialamt übernimmt zwar zunächst die anfallenden Pflegekosten, wenn der Betroffene nicht zahlen kann. Es ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.
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Mit dem so genannten Angehörigen-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung den Kindern pflegebedürftiger Eltern finanziell unter die Arme greifen. Künftig solle nur wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, noch für pflegebedürftige Eltern zahlen. Einen weiterer Schritt in "die richtige Richtung" sei die von Gesundheitsminister Spahn in Eckpunkten vorgesehene Deckelung der Eigenanteile in Höhe von 700 Euro für längstens 36 Monate, kommentierte Klemens. Gleichzeitig warnte er: Der demografische Wandel, Leistungsverbesserungen und die Corona-Pandemie hätten die Kosten in der Sozialen Pflegeversicherung in die Höhe getrieben. „In 2021 werden der SPV 1,5 Milliarden und in 2022 bereits 2,7 Milliarden Euro fehlen“, so der vdek-Chef.
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- So hoch ist der Eigenanteil in den einzelnen Bundesländern