8 Mindestkriterien, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfüllen sollte
Welche Kriterien sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens erfüllen, damit sie überhaupt Chancen hat vermittelt zu werden? Der Versicherungsmakler und Biometrie-Experte Matthias Helberg hat seine 8 K.O.-Kriterien aufgelistet.
Noch vor dem Vermögensaufbau sollte die Arbeitskraft abgesichert werden. Denn sie sorgt bei den allermeisten Menschen für Einkünfte. Auf welche Leistungspunkte und Kriterien vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten ist, hat der Versicherungsmakler Matthias Helberg auf seinem Blog aufgelistet.
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Helberg hat sich in der Branche einen respektablen Ruf als Biometrie-Experte aufgebaut. Nicht zuletzt, weil er mit seinem Beitrag „Avanti dilettanti“ einen Test für Berufsunfähigkeitsversicherungen der Stiftung Warentest heftig kritisierte und dessen Schwachstellen offenlegte. Für seinen Blog erhielt Helberg ebenfalls bereits Auszeichnungen.
Die von Helberg aufgelisteten Kriterien sind aber längst nicht allein für die Auswahl eines geeigneten Versicherers maßgeblich. Sie sind eben ein Mindeststandard und sieben nur die leistungsschwächsten Tarife am Markt heraus. Weitere Fragen, von denen die Auswahl des Versicherers abhängt, ergeben sich aus dem Berufsstatus sowie Plänen und Wünschen des Interessenten, schreibt Helberg. Auch die Finanzstärke eines Versicherers oder die Stabilität der Beiträge kann eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von BU-Schutz spielen.
Die von Helberg genannten 8 Mindest-Kriterien für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammengefasst:
- Kriterium 1
Berufsunfähigkeit sollte sowohl als Folge einer Krankheit als auch einer Körperverletzung (z.B. Unfall) versichert sein, schreibt Helberg. Tarife, die nur leisten, wenn ein Unfall-Ereignis die Berufsunfähigkeit ausgelöst hat, vermittelt Helberg gar nicht. - Kriterium 2
Die Bedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten auch Leistungen vorsehen, wenn psychische Erkrankungen Ursache für die Berufsunfähigkeit sind. Mittlerweile sind psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. - Kriterium 3
Sowohl bei der ersten Prüfung auf Berufsunfähigkeit als auch bei eventuellen Nachprüfungen sollte der Versicherer bei Arbeitnehmern auf abstrakte Verweisung verzichten. - Kriterium 4
Damit Versicherte im Ernstfall schnell Leistungen beziehen können, berücksichtigt Helberg nur solche Tarife, die einen Prognosezeitraum von 6 Monaten beinhalten. - Kriterium 5
Leistet der Versicherer auch rückwirkend, wenn er die Berufsunfähigkeit anerkennt? Helberg vermittelt nur Tarife, die auch rückwirkend zum Beginn des 6-Monats-Zeitraums leisten. - Kriterium 6
Welche Fristen gelten zur Schadenmeldung? Für Helberg ist die Sache klar: Entweder der Versicherer orientiert sich an der gesetzlichen Verjährungsfrist (3 Jahre) oder noch besser: er verzichtet ganz auf Fristen für die Meldung einer Berufsunfähigkeit. - Kriterium 7
Werden unverschuldet Falschangaben beim Abschluss einer BU-Versicherung gemacht, sollte der Versicherer auf sein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, verzichten. - Kriterium 8
Wo soll die Untersuchung stattfinden, wenn wirklich der Ernstfall eingetreten ist? Einige Versicherer schreiben vor, dass die entsprechenden Untersuchungen in Deutschland stattfinden müssen. Helberg wählt nur solche Tarife zur Vermittlung aus, die weltweiten Versicherungsschutz bieten.