Auch hier muss also gelten, der Makler bestimmt die Richtung. Er sollte die Hoheit über Daten und Bestände behalten. Diese sind sein Kapital.

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Makler haben die Wahl

Kein Makler ist gezwungen, mit Pools zusammenzuarbeiten. Genauso wenig müssen sich Makler aber einem „Pool-Verbot“ unterwerfen. Bei Medikamenten gilt: Die Dosis macht`s. Auch die Frage: „Wieviel Pool ist verträglich?“ könnte vielleicht mit einem Hinweis auf Verhältnismäßigkeit und das richtige Maß beantwortet werden. Bei Zweifeln bietet Ihnen Ihr Berufsverband Unterstützung an. Bevor Sie sich dazu entschließen, eine Vereinbarung zu unterzeichnen, sei es mit einem Versicherer, sei es mit einem Pool, nutzen Sie die Expertise des BVK. Sprechen Sie die Fachleute in der BVK-Geschäftsführung an. Sie erhalten eine rechtliche Einschätzung, die Sie nutzen können, um tatsächlich eine freie Wahl zu treffen. Fragen Sie also in diesem Fall nicht Ihren Arzt oder Apotheker, fragen Sie Ihren BVK.

Der BVK spricht für die Maklerinnen und Makler

Wie eingangs festgestellt: Diskussionen sind grundsätzlich gut. Mit dieser Veröffentlichung will der BVK seiner Rolle als Berufsverband gerecht werden. Der Artikel soll ein Beitrag zur Klärung der Situation sein und möchte nicht unbedingt zu weiteren Konfrontationen führen. Aber: Der BVK sieht seine Aufgabe darin, auch als Maklerverband Position zu beziehen. Er ist das Sprachrohr der Vermittler. Das heißt, er spricht hier für die Makler. Er setzt sich für ihre Interessen ein. Da gibt es keinen Interessenkonflikt. Der BVK befindet sich auch nicht irgendwo zwischen den verschiedenen Fronten. Er steht eindeutig im Lager der Vermittler. Der BVK will, dass Versicherungsvermittler ihren Beruf ungestört ausüben können. Ohne Wenn und Aber. Es geht uns um Aufklärung und Sensibilisierung unternehmerischer Leitplanken, die als sicherer Halt schnell verloren gehen können. Das bedeutet auch, die Stimme zu erheben, Konfrontationen nicht zu scheuen und Diskussionen nicht aus dem Wege zu gehen. Das Thema der Unabhängigkeit ist für Makler substanziell, es betrifft die Substanz ihres beruflichen und unternehmerischen Daseins. Gleichzeitig betrifft es aber auch die gesamte Branche. Wenn die Branche es hinnimmt, dass der Beruf des Versicherungsmaklers in seiner Substanz geändert wird, wird dies weitreichende Auswirkungen haben. Nicht nur für einzelne Maklerunternehmen. Zwangsläufig hätte ein verändertes Maklerbild unerwünschte Nebenwirkungen für die gesamte Branche.

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Ein Beitrag von Rechtsanwältin Angelika Römhild und BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. Der Text wurde zuerst in der BVK-Zeitschrift "VersicherungsVermittlung" veröffentlicht.

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