Im Jahr 2020 haben in Deutschland 21,8 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 341 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten. Das waren rund 0,7 Prozent oder 146.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Auf die Zahlen macht aktuell das Statistische Bundesamt per Pressetext aufmerksam. Die Höhe der gezahlten Renten stieg ebenfalls deutlich an: gegenüber dem Vorjahr um um 4,1 Prozent oder 13,5 Milliarden Euro. Wie sich die Gelder auf die einzelnen Renten aufteilen, teilt die Statistikbehörde nicht mit.

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Deutlich höher als im Vorjahr ist auch der Anteil der Renten, auf die Steuer gezahlt werden muss. Knapp 64 Prozent der Rentenleistungen im Jahr 2020 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften. Das entspricht 217 Milliarden Euro. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um mehr als acht Prozentpunkte gestiegen. Die Daten stammen aus der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik.

Ursache für den Anstieg ist die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005. Kernelement der Neuregelung ist der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Leistungen in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Das Jahr des Rentenbeginns entscheidet hierbei, welcher Anteil der Rente steuerpflichtig ist: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.

Debatte um Doppelbesteuerung

Das Statistische Bundesamt macht auch auf die aktuelle Debatte über die Doppelbesteuerung der Rente aufmerksam. Am 31. Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) hierzu Berechnungsgrundlagen festgelegt: und festgestellt, dass bei Rentnergenerationen ab 2025 eine Doppelbesteuerung droht, die unzulässig ist. Demnach dürfe es nicht sein, dass der steuerfreie Anteil der Rente im Einzelfall geringer ist als jene Vorsorge-Aufwendungen, die aus versteuertem Einkommen in der Erwerbsphase erbracht wurden. Die Parteien diskutieren gerade unterschiedliche Reformvorschläge, um eine doppelte Last der Steuerzahler zu vermeiden: unter anderem sollen Rentenversicherungs-Beiträge zeitiger voll absetzbar sein als geplant. Die volle Besteuerung der Renten hingegen solle nach hinten gestreckt werden.

Wie viele Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer zahlen, ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung für 2020 noch nicht bekannt. Aktuellste Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2017 vor. Demnach mussten 32 Prozent oder 6,8 Millionen der insgesamt 21,4 Millionen Rentenempfängerinnen und -empfänger Einkommensteuer auf ihre (gesetzlichen, privaten oder betrieblichen) Renteneinkünfte zahlen. Gegenüber dem Jahr 2016 bedeutet das einen Anstieg um drei Prozentpunkte.

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Bei knapp 90 Prozent der steuerbelasteten Rentenempfängerinnen und -empfänger – hierzu zählen auch hinterbliebene Eheleute und Kinder – liegen neben den Renten noch andere Einkünfte vor.

mit Pressematerial Statistisches Bundesamt