Renten- und Lebensversicherung stehen derzeit in Deutschland in keinem guten Ruf: miserabel verzinst, viel zu teuer und unsicher, weil es vielen Gesellschaften schlecht geht. Jetzt geht es der Riester-Rente an den Kragen. Die Zahl der Riester-Renten ist im ersten Quartal 2021 gesunken. 16,314 Millionen Verträge zählte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende März 2021. Rund ein Fünftel ist ruhend gestellt, wird also nicht mehr aktiv bespart. Auch politisch wird offen über den Mehrwert der Altersvorsorge diskutiert. „Riester hat die Erwartungen nicht erfüllt“, sagt SPD-Rentenexperte Ralf Kapschack dem Handelsblatt zufolge. „Es war ein Fehler zu glauben, Einbußen bei der gesetzlichen Rente könnten dadurch kompensiert werden.“ Die Gebühren können bei Riester-Renten laut einer Studie der Bürgerbewegung Finanzwende mehr als 30 Prozent der eingezahlten Beiträge betragen. In Kombination mit den niedrigen Erträgen kann das toxisch fürs Vermögen und die Ruhestandsversorgung sein.

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Hannes Fahrnberger, CEO der Vienna-Life Lebensversicherung AG in LiechtensteinDazu kommen weitere Schwierigkeiten bei deutschen Versicherungsgesellschaften. Es ist bedenklich, dass sich inzwischen jeder vierte Lebensversicherer unter sogenannter intensivierter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin befinde. Die Tendenz ist steigend. Und der Bund der Versicherten (BdV), der gemeinsam mit dem Versicherungs-Ökonomen Carsten Zielke von Zielke Research Consult die Solvenzberichte der deutschen Lebensversicherer von 2020 ausgewertet hat, kommt zu dem Schluss, dass mehr als ein Viertel der Gesellschaften ernste Probleme habe und mehr als die Hälfte "am Tropf des Kunden" hänge.

Im Fürstentum Liechtenstein gibt es keine Staatsverschuldung

Dabei können Renten- und Lebensversicherungen durchaus viele Vorteile bieten, wenn sie rechtlich entsprechend strukturiert sind und die richtigen Anlagelösungen beinhalten. Dafür lohnt sich der Blick in das kleine Alpenland Liechtenstein. Das Fürstentum ist eine hochstabile Wirtschaftsmacht und hat als eines von fünf Ländern weltweit ein AAA-Rating, weil es keine Staatsverschuldung gibt. Außerdem ist Liechtenstein kein EU-Mitglied und hat somit keine Bankenhaftungsrisiken nach dem Europäischen Stabilitätsmechanismus, aber dafür die Vorteile des europäischen Wirtschaftsraumes EWR. Für Anleger bedeutet dies höchste Sicherheit in unsicheren Zeiten.

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Zudem hat Liechtenstein ein äußerst vorteilhaftes Versicherungsaufsichtsgesetz geschaffen. Dieses Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellung (der sogenannte Deckungsstock) eine Sondermasse nach der Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen bilden. Das bedeutet: Bei der Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft in Liechtenstein kann der Versicherungsnehmer das Deckungskapital einfach zurückfordern. Die besonders rasche Befriedigung der Forderungen der Versicherungsnehmer wird durch das liechtensteinische Versicherungsaufsichtsgesetz sichergestellt. Das hat weitreichende Vorteile im Vergleich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, wo den Versicherungsnehmer ein Totalverlustrisiko bei der Anlage in deutsche Lebens- und Rentenversicherungen treffen kann. Hierzulande existiert nur eine Art Branchen-Rettungsfonds, von dem nicht sicher ist, ob er auch größere Versicherungen und damit die Kundenvermögen retten kann.

ETFs sind deutlich günstiger als traditionelle Fonds

Damit ermöglicht das liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetzes eine intelligente Strukturierung der Vermögenswerte für einen nachhaltigen Erfolg im persönlichen Vermögensmanagement, beim Kapitalschutz und in der Altersvorsorge. Das lässt sich beispielsweise durch ein ETF-Portfolio gestalten. ETFs sind passive, börsennotierte Indexfonds, die die Wertentwicklung eines x-beliebigen Index' nachbilden und sehr flexibel zu nutzen sind. Es können sämtliche Themen und Regionen über ETFs abgedeckt werden, sodass die notwendige Diversifizierung leicht funktioniert.

Die laufenden Gebühren von ETFs sind deutlich günstiger als die von traditionellen Fonds, und die Beliebtheit steigt. In den USA haben passive Anlagen einen Anteil am verwalteten Vermögen in Publikumsfonds von 35 bis 40 Prozent. Der weltgrößte Vermögensverwalter Blackrock erhöhte seine Wachstumsprognose für ETF-Sparpläne in Deutschland. Bis 2025 soll sich der Zahl der Verträge in Deutschland auf neun Millionen mehr als vervierfachen.

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Internationalität und Vermögensschutz durch liechtensteinisches Recht

ETFs sind ein ideales Instrument, Vermögen zu schützen und die weitreichenden Chancen an den Kapitalmärkten flexibel und günstig auszunutzen. Teilauszahlungen und Zuzahlungen sind jederzeit möglich. Das ist gerade bei einem langfristigen Horizont ein deutlicher Mehrwert, da eine ETF-Police an die sich wandelnden Lebenssituationen angepasst werden kann. Bestimmte strukturierte Lösungen, beispielsweise in Form einer flexiblen fondsgebundenen privaten Rentenversicherung, bieten den Zugang zu einem solchen Konzept gegen Einmalbetrag oder laufende Prämie. Das ermöglicht später eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

Dazu kommt die Internationalität durch den liechtensteinischen Vermögensschutz: Die Diversifikation über das Ausland ist für deutsche Anleger ein entscheidender Faktor in der Sicherung ihrer Gelder. Und insbesondere die Steuervorteile schaffen eine starke Performance-Attribution für langfristig orientierte Sparer. Die Besteuerung erfolgt bei Auszahlung oder bei Eintritt des Versicherungsfalls. Bei einer Gestaltung als Police entfällt zudem die Vorabpauschale. Entnahmen oder Auszahlung aus der Police nach dem 62. Lebensjahr werden nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuert. Das gilt auch bei einer Verrentung. Die Steuer wird damit nicht komplett umgangen, bis zur Entnahme aber gestundet. So profitiert der Anleger während der Laufzeit der Versicherung vom vollen Zinseszinseffekt, während die Abgeltungsteuer in herkömmlichen Depots die Gewinne kontinuierlich reduziert. Wird das Vermögen aus der ETF-Police aufgrund des Ablebens der versicherten Person an die Begünstigten ausgezahlt, fallen weder Einkommens- noch Abgeltungsteuer an. Damit wird über eine ETF-Lebensversicherungspolice auch die Vermögensnachfolge steuerlich erleichtert.

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