Praxisfall und Risiko #5: Die „Lautsprecher“
Praxisfall: Assekuranzmakler Heinz R. will seine Firma verkaufen. Bei einer Maklermesse unterhält er sich mit dem langjährig vertrauten Makler Ralf T. und spricht über seine Pläne. Über Ralf T. werden andere Makler per Information „ganz im Vertrauen“ informiert. Darunter auch ein Makler, der am besten Kunden von Heinz R. interessiert ist. Ohne, dass Heinz R. es zunächst merkt, holt sich dieser Makler das neue Maklermandat von dem Top-Kunden, der über die Pläne seines Maklers nicht informiert und entsprechend sauer war. Der Bestandswert von Heinz R. erlitt daraus einen starken Verlust und das Image der Firma wurde beschädigt.
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- Praxisfall und Risiko #5: Die „Lautsprecher“
Risiko: Nicht umsonst verlaufen Verkaufsverhandlungen von großen Unternehmen im Stillen. Ein Zuviel an Öffentlichkeit auf klassischen Wegen oder in den sozialen Medien birgt umfangreiche Gefahren, die -kurz zusammengefasst- in Kundenabwanderung, Mitarbeiterfluktuation und Wertverlust enden können.
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Diese werthaltigen und wirtschaftlichen Einbußen gilt es unbedingt zu verhindern. Wenn sich erst Gerüchte verbreiten, dann sind negative Nebenwirkungen meist nicht mehr zu vermeiden.
Spezialisten für Firmen- und Bestandsverkäufe ins Vertrauen gezogen, werden zunächst das (Ver)-Kaufobjekt Unternehmen durchleuchten und bewerten. Dann erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer eine mögliche Käuferauswahl, die durch den Experten bereits in wesentlichen Punkten auf Geeignetheit geprüft wurden. Dabei geht es nicht nur um die notwendige Bonität zum Kauf. Auch die fachliche und menschliche Komponente kann einer ersten Prüfung unterzogen werden. Grundlage sollte ab einem gewissen Status der Verhandlungen eine Absichtserklärung (Letter on Intent) sein.
Fazit: Bestands(ver)kauf ist kein simples Thema. Zahlreiche Risiken und Modalitäten sind zu beachten. Spezialisierte Nachfolge-Experten kennen die Branche und können finanzschwache oder unseriöse Anfragen von Kaufinteressenten weitgehend herausfiltern und Käufern und Verkäufern aus umfangreichen Erfahrungen Hinweise und Tipps geben.
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Um die Diskretion zu wahren, erhalten potenzielle Interessenten erst dann konkrete Daten, wenn vertraglich eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet wurde und die Bonität geklärt ist. Erst dann können Kaufinteressenten genaue betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und andere hochsensible Informationen erhalten, sobald Verkäufer und Käufer sich kennengelernt haben und das Einverständnis erteilen – rät Ihnen Ihr AssekuranzDoc.
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