Die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – ist Kassenleistung. Das freilich gilt für die professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht – trotz Empfehlung vieler Zahnärzte zu einer solchen Behandlung. Bei der professionellen Zahnreinigung werden harte sowie auch weiche Zahnbeläge mit Handinstrumenten, Pulver-Wasser-Spray und Schallinstrumenten entfernt. Zudem werden die Zähne poliert und fluoridiert – all das erfolgt in Verbindung mit einer Beratung zu besserer Zahnhygiene. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung bewirbt die PZR als wichtige „präventive Maßnahme“ zur Reduzierung von Parodontalerkrankungen oder von Karies. Allerdings konnten solche positiven Effekte noch nicht zuverlässig durch Studien bewiesen werden.

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Debatte über den Nutzen

Unbestritten ist der kosmetische Nutzen einer solchen Reinigung: Mit reinem und weißen Lächeln verlassen die Kunden die Praxis ihres Zahnarztes. Wie es sich aber mit dem medizinischen Nutzen der PZR verhält, ist weniger eindeutig. Konkreteres erfährt man auf der Seite des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS): Eine Studie, die zuverlässig den Nutzen einer regelmäßigen PZR mit Abstand von zwei Monaten hätte nahelegen könnte, erkennt einen gleichen Nutzen auch bei zweimonatiger Anleitung zur richtigen Zahnhygiene ohne PZR.

Allerdings geben die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale hierfür zu bedenken, dass durchaus Menschen von einer PZR profitieren könnten – zum Beispiel Patienten mit hohem Parodontitis-Risiko. Dennoch ist die professionelle Zahnreinigung nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als kassenärztliche Leistung anerkannt: Sie muss folglich privat abgerechnet werden. Grundlage ist die private Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) unter GOZ-Ziffer Nummer 1040.

PZR: Beliebt und (gering) bezuschusst

Die Beliebtheit der professionellen Zahnreinigung (PZR) bringt aber viele gesetzliche Kassen dazu, die Behandlungskosten freiwillig zu bezuschussen. Über Zahlen informiert aktuell eine Meldung des Online-Maklers Versicherungsmakler Experten GmbH. Demnach beteiligen sich immerhin 92 von 103 Krankenkassen an Kosten für professionelle Zahnreinigungen.

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Jedoch wird oft nur ein kleiner Teil der Kosten übernommen: Bei Kosten in Höhe von 80 bis 120 Euro bezahlen die Kassen im Schnitt einen Zuschuss von 46 Euro. Der größte Teil der Kassen – 43 Prozent – regelt dies durch ein Jahresbudget. Zwölf Prozent der Kassen leisten einen Zuschuss zweimal. Allerdings sagt dies noch nichts über die Höhe des Zuschusses aus: Wenn zum Beispiel die BKK VBU (Verkehrsbau Union) zweimal einen Zuschuss von dreißig Euro leistet, ist der Betrag nicht höher als bei der DAK Gesundheit, die einmal 60 Euro bezuschusst (allerdings nur für Vertragsärzte zum Festpreis für eine Behandlung).

Bonusprogramme machen Zuschüsse oft schwer

Zwar gilt in der Regel: Für die geringen Zuschüsse reicht man einfach die Rechnung der professionellen Zahnreinigung bei der Kasse ein ein – 55 Prozent der gesetzlichen Krankenkassen verfahren dergestalt. Jedoch: 36 Prozent der untersuchten Kassen koppeln die Rückerstattung an ihr Bonusprogramm. Erstattungsmodelle sind hier oft aufwendiger und komplizierter.

Als Beispiel: Die Barmer leistet einmal jährlich ein Zuschuss, macht allerdings eine erfolgreiche Teilnahme an ihrem Bonusprogramm zur Voraussetzung. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung, um sich bei Deutschlands zweitgrößter Kasse überhaupt für eine Erstattung zu qualifizieren – mit entsprechendem Zeitaufwand und auch finanziellem Aufwand (da ja die Versicherten auf einem Teil der Kosten für die Maßnahmen sitzenbleiben). Prämienpunkte fließen hierbei erst auf ein Konto, werden danach zum Jahresende entweder in paares Geld oder in ein Gesundheits-Budget umgewandelt. Für eine professionelle Zahnreinigung gibt es bei der Barmer 150 Punkte – hierfür kann man sich neun Euro ausbezahlen lassen.

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Auch bei Deutschlands größter Krankenkasse, der TK, gibt es zunächst nur Prämienpunkte – für die PZR immerhin 1.000 Stück. Die komfortable Punktzahl aber täuscht über einen eher geringen Vorteil hinweg. Denn übersetzt man diese Punktzahl in einen Geldwert, erwirbt der Versicherte bei der TK genau einen Euro mehr an Ansprüchen für seine PZR als ein Versicherter bei der Barmer: 1.000 Punkte lassen sich in zehn Euro umwandeln.

Mit Prämienpunkten für andere Maßnahmen summieren sich Ansprüche auf einen gedeckelten Betrag, zum Beispiel auf 100 Euro. Entweder lässt sich der Versicherte die Prämien auszahlen – er muss dann hierauf allerdings Einkommenssteuer zahlen. Oder er wandelt die Prämienpunkte in ein Budget für Gesundheitsleistungen um, das oft höher ist als der Barbetrag. Einige Krankenkassen verdoppeln für Gesundheitsleistungen sogar die Ansprüche: Versicherte können dann zum Beispiel Leistungen im Wert von 200 Euro in Anspruch nehmen, anstatt sich eine Prämie von 100 Euro auszahlen zu lassen. Ein weiterer Vorteil des Gesundheitsbudgets: Hierauf fallen auch keine Einkommenssteuern an.

Experte empfiehlt Zahnzusatzversicherung

Geringe Zuschüsse zu oft aufwendigen Bedingungen: Die gesetzlichen Krankenkassen machen es ihren Versicherten nicht leicht mit der professionellen Zahnreinigung. Aus diesem Grund empfiehlt Maximilian Waizmann – in Funktion des Geschäftsführers von Versicherungsmakler Experten GmbH – den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Würden doch einige Krankenkassen zwar „interessante Anreize“ bieten. Viele gute Zahnzusatzversicherungen würden aber „deutlich mehr Prophylaxe-Kosten“ übernehmen, „ohne dabei teuer zu sein“.

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Natürlich ist diese Empfehlung nicht ohne Eigeninteresse: Waizmanns Unternehmen betreibt auch das Vergleichsportal zahnzusatzversicherung-experten.de (Versicherungsbote berichtete). Auf diesem Portal ist eine Liste verfügbar mit allen Angaben zum PZR-Zuschuss gesetzlicher Krankenkassen.

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