Auf zur großen Reform: Der Staat greift nach der dritten Säule

Eine der größten Neuerungen aus den Wahlprogrammen ist die Rolle, die künftig der Staat bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge spielen soll: Die Zeit der Opt-out-Lösungen ist gekommen. Die Grünen planen den Bürgerfonds: Hierin zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So würde ein Volumen geschaffen, das Verwaltungskosten gering hält, Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichtet. Vorbild dieses Vorschlags sind der schwedische Staatsfonds AP7 sowie der Norwegische Staatsfonds.

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SPD und CDU hingegen setzen sich für ein kostengünstiges privates Standardprodukt ein. Die SPD befindet sich in einer Mittelstellung zwischen CDU und Grünen: Nach schwedischem Vorbild soll das Produkt auch von einer öffentlichen Institution angeboten werden – der Staat tritt als Anbieter in Konkurrenz zum Markt. Die CDU hingegen will zunächst eine Branchenlösung, angeboten ebenfalls nach Opt-out-Prinzip. Dieses Standardprodukt soll ohne Abschlusskosten und mit möglichst niedrigen Verwaltungskosten auskommen. Der Staat fördert zwar das Produkt, hält sich zunächst aber als Anbieter heraus. Erst, wenn sich Erwartungen an dieses Produkt nicht erfüllen, will die CDU das Produktportfolio um ein staatlich organisiertes Standardvorsorgeprodukt erweitern.

FDP: Lösung „ohne Versicherungsmantel“

Der liberale Lösungsvorschlag zur Vorsorgemisere nennt sich „Aktienrente“: Ohne obligatorischen Versicherungsmantel soll sie das Beste aus Riester-Rente (Zulagen-Förderung), Rürup-Rente (steuerliche Förderung) und dem amerikanischen Modell „401K“ (Flexibilität und Rendite-Chancen)“ vereinen. Ein vereinbarter Betrag – die FDP schlägt einen ‚kleinen Beitrag’ von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens vor – soll in ein Depot des Arbeitnehmers fließen und von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam finanziert werden.

Die Linke als Ausnahme

Eine Partei aber stimmt nicht in das Lob kapitalgedeckter Renten ein – die Linke bleibt sich treu in ihrer Skepsis gegenüber den Börsen. Das Wahlprogramm formuliert: Die Rente dürfe „nicht über Kapitalmärkte gesichert“ werden, dann sei sie „unsicher“.

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Allen Parteien ist gemein: Sie haben nur Ideen für die Ansparphase. Wie die Verrentung ausgestaltet werden soll und damit das wichtige Langlebigkeitsrisiko abgesichert wird, kommt in allen Partei-Programmen zu kurz.

Will die CDU die Generationenrente?

Der Plan wirkt kühn: Die CDU liebäugelt mit eine Generationenrente als zusätzliche kapitalgedeckte Anlageform. Bei einer solchen Rente zahlt der Staat von Geburt eines Menschen ab jeden Monat einen festen Betrag in einen Pensionsfonds ein – zum Beispiel 100 Euro. Die Gelder sind vor dem Zugriff des Staats geschützt. Der Staat zahlt bis zum 18. Lebensjahr. Danach kann jeder nach Opt-out-Prinzip selber wählen, ob er weiter zahlen will.

Solche Versprechen lassen Kritiker natürlich schnell nach der Finanzierung fragen. Riester-Vater Walter Riester erwähnte in einem Interview mit der FAZ, er habe „erst mal schallend gelacht“, als er von diesen Plänen las – eine solche Rente sei „schlicht nicht finanzierbar“. Die CDU selber scheint sich unsicher und greift im Wahlprogramm lieber zur Möglichkeitsform des Konjunktivs. So will man „prüfen“, wie man eine Generationenrente „ausgestalten kann“. Es folgt der Satz: Man wolle mit „einem attraktiven Instrumentenmix Altersarmut wirksam“ vermeiden. Ob zu diesem Instrumentenmix tatsächlich die Generationenrente zählt, ist ungewiss.

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Ungewiss ist auch die Position der AfD zur staatlichen Förderung kapitalgedeckter Renten: Zwar ging ein Leitantrag in 2020 auf Vorstellungen zu allen drei Vorsorge-Säulen ein. Allerdings fand davon erstaunlich wenig seinen Weg ins Wahlprogramm.

Notpläne für die erste Säule: Wie der Gesetzlichen Rentenversicherung geholfen werden soll

Außer der FDP sind sich alle Parteien einig: Die Rentenkasse braucht mehr Geld. Weitreichend ist der Vorschlag von SPD, Linken und Grünen: Auch Selbstständige, Beamte und Politiker sollen zukünftig in die GRV einzahlen.

Das CDU-Wahlprogramm schweigt zur Frage, ob auch Beamte und Politiker in die gesetzliche Rente einzahlen sollen, steht demnach für den Status Quo.

Die AfD fordert ebenfalls die Aufnahme der Politiker in die GRV, will aber an Pensionen für Beamte festhalten. Beruhe die Loyalität der Beamten doch auch „auf dem Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn“. Allerdings sollen nur noch Menschen mit hoheitlichen Aufgaben verbeamtet werden – bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Zur Vorsorge von Selbstständigen äußert sich das Wahlprogramm der AfD nicht.

Vorsorgepflicht für Selbstständige: Konsens

Eine Fürsorgepflicht für Selbstständige muss her – hier scheinen sich die Parteien einig. Allerdings variieren Vorschläge der Umsetzung. Für Linke und SPD ist das Problem einfach gelöst: eine verpflichtende Aufnahme der Selbstständigen in die Gesetzliche Rentenversicherung macht das Problem überflüssig. Die Grünen eröffnen zusätzlich die Möglichkeit einer „obligatorische Absicherung z.B. in berufsständischen Versorgungswerken“. Die Christdemokraten bieten stattdessen eine Wahl „zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen insolvenzsicheren und zugriffsgeschützten Vorsorgearten“ an.

Die FDP orientiert sich bei der Vorsorgepflicht am dualen System der Krankenversicherung: Bausteine aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge sollen flexibel kombinierbar sein. Die Liberalen wollen also mehr Wahlfreiheit – und fordern sie auch für Selbstständige, die bisher in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Vorschläge für Mehreinnahmen in der GRV

Viele Wahlprogramme erwägen höhere Einnahmen in der GRV. So möchte die Linke die Beitragsbemessungsgrenze wesentlich anheben – höhere Einkommen sollen stärker belastet werden. Das würde im Gegenzug natürlich auch zu höheren Renten für diese Einzahler führen. Die Linke plant allerdings eine rigorosere Deckelung: Rentenansprüche über dem Doppelten des Durchschnitts sollen „im höchsten verfassungsgemäß zulässigen Rahmen“ abgeflacht werden.

Die AfD will der Gesetzlichen Rentenversicherung mehr Steuergelder zuführen. Das allerdings soll nicht durch Mehreinnahmen geschehen. Stattdessen formuliert die Partei polemisch: Steuerzuschüsse zur Rente seien „durch konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen, beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik, gegenzufinanzieren.“ Die Alternative für Deutschland will also Ausgaben für Flüchtlings- und EU-Politik, aber auch für den Klimaschutz streichen.

Die Sozialdemokraten liebäugeln mit einem „Mix aus angemessenen Beiträgen und Steuermitteln“, um die GRV zu stärken. Zudem will man die Bemessungsgrenzen regelmäßig anpassen – in welcher Höhe, darüber schweigt sich das Wahlprogramm aus.

In einer Position stimmen CDU, SPD und Linke überein: Möglichkeiten für freiwillige Beitragszahlungen sollen erweitert werden.

Wie hoch soll die gesetzliche Rente sein?

Die FDP stellt in in ihrem Wahlprogramm das Konzept einer „Basis-Rente“ vor: Nur durch Freibetrag bei der Grundsicherung werden Einkommensunterschiede und Lebensleistungen abgebildet. Beantragung und Auszahlung der Rente sollen unter dem Dach der Rentenversicherung geschehen – der Gang zum Sozialamt entfällt. Der Plan erinnert sehr an das Vorbild Niederlande: Die staatliche Alterssicherung AOW sichert ebenfalls nur ein gewisses Grundniveau.

SPD und Grüne sind sich bei der Höhe der gesetzlichen Rente hingegen einig: Garantiert werden soll die jetzige Haltelinie von mindestens 48 Prozent des Durchschnittslohns. Die CDU entzieht sich einer konkreten Aussage, legt stattdessen die Entscheidung in die Hände eines Expertengremiums: Man möchte den Sozialbeirat der GRV zu einem Alterssicherungsbeirat ausbauen, der zu allen drei Säulen berät. Dieser solle „eine Empfehlung“ für die „Festlegung der verbindlichen und perspektivischen Haltelinien bei Rentenniveau und Beitragssatz abgeben“.

Die Linke hingegen will eine merkliche Erhöhung des Rentenniveaus: Es soll mit 53 Prozent auf den Stand von 2000 gehoben werden. Außerdem soll jedem Rentner eine solidarische Mindestrente in Höhe von 1.200 Euro garantiert sein. Sobald eine Rentnerin oder ein Rentner darunter liegt, soll der Betrag durch die Rentenversicherung aufgestockt werden.

Pläne zur Lebensaltersgrenze: Nach oben kein Limit?

Ab 2031 gilt nach jetzigem Stand für alle Menschen die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Nur eine Partei möchte eine Umkehr auf diesem Weg: Die Linke. So soll jeder bereits im Alter von 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen dürfen. Nach 40 Arbeitsjahren soll sogar eine abschlagsfreie Rente ab dem Alter von 60 Jahren möglich sein.

CDU und SPD halten am jetzigen Status Quo einer Rente mit 67 fest. Auffallend: Während die SPD ein weiteres Anheben der Regelaltersgrenze explizit ausschließt, äußert sich das Wahlprogramm der CDU nicht zu diesem heiklen Thema. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/ CSU hatte zuletzt eine höhere Regelaltersgrenze in einem internen Papier gefordert – allerdings ging die unpopuläre Forderung nicht in das Wahlprogramm ein.

Schwedische Lösung: Mehr Flexibilität?

Grüne, AfD und FDP wollen das starre Schema der Regelaltersgrenzen aufbrechen und blicken dabei in Richtung Schweden. Die Grünen halten zwar ebenfalls an der Rente mit 67 fest, wollen es aber „leichter machen, selbst darüber zu entscheiden“, wann Menschen in Rente gehen. Der Nachsatz „auch über die Altersgrenzen hinaus“ zeigt, dass man da wohl eher an ein Länger- als an ein Kürzerarbeiten denkt.

Am weitesten gehen FDP und AfD mit der Flexibilisierung der Altersgrenze. Die Liberalen berufen sich explizit auf Schweden. Sie schreiben: „Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, erhält eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt.“ Die AfD formuliert ganz ähnlich: Die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase gehöre „in die Hand des Einzelnen“, man wolle „jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten“. Die Rentenhöhe hänge dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab.

Bedeutet das schwedische Modell aber wirklich größere Wahlfreiheit? Häufig wird übersehen: Die schwedische Praxis unterscheidet sich gar nicht so stark von Deutschland. Zwar kann man ab dem Alter von 61 Jahren in Rente gehen. Aber man nimmt dann wie in Deutschland hohe Abschläge in Kauf. Ob ein Schwede mit 61 oder 65 Jahren seinen Ruhestand antritt, macht bereits einen Einkommensunterschied von 28 Prozent aus. Solch hohe Abschläge führen dazu, dass viele Menschen in Schweden sogar länger arbeiten – im Durchschnitt zwei Jahre länger als Deutsche.

Weitere Reformvorschläge zur gesetzlichen Rente

Einen ungewöhnlichen Vorschlag zur Rentenpolitik macht die AfD: Eltern sollen bei der Geburt jedes Kindes eine Rückzahlung bereits entrichteter Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 € erhalten oder von zukünftigen Beiträgen in entsprechender Höhe freigestellt werden. Dies soll ohne Kürzung der späteren Rentenleistung geschehen.

Die Linke möchte die bisherige Mütterrente ausweiten: Für jedes Kind sollen drei Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben werden. Hierbei sei es „egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, ob es in Frankfurt am Main oder in Frankfurt an der Oder geboren wurde“. Bisher werden drei Entgeltpunkte nur für Kinder gutgeschrieben, die ab 1992 geboren sind. Für davor geborene Kinder werden nur 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben.

Das Wahlprogramm der CDU scheint sich eines besonderen Alters-Problems angenommen zu haben: Viele Rentnerinnen und Rentner werden zum Umzug gezwungen, sobald sie von Sozialleistungen abhängig sind. Nun fordert die Union: Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter sollen „grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten“ dürfen. Dafür sollen gesetzliche Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung angepasst werden.

Die Grünen haben es auf eine Ausweitung der umstrittenen Grundrente von CDU und SPD abgesehen. Das Wahlprogramm formuliert: „Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht.“

2. Säule: Pläne zur Förderung der Betriebsrenten

Natürlich wollen fast alle Parteien auch die zweiten Säule der Altersvorsorge stärken – die Betriebsrente. Hierbei schielt man neidisch in Richtung Niederlande – 91 Prozent der aktiven Arbeitnehmer dort verfügen über eine Zusatzrentenregelung. Das niederländische Vorsorgesystem ist für den demografischen Wandel besser gewappnet – bei internationalen Rentensystem-Rankings wie dem ‚Melbourne Mercer Global Pension Index‘ belegen die Niederlande regelmäßig Rang eins. Kein Wunder also, dass man in Deutschland von niederländischen Zuständen träumt.

Das Wahlprogramm der CDU verspricht hierfür zwei Dinge, ohne sich festzulegen: Man will Voraussetzungen für das Sozialpartnermodell evaluieren und mögliche Hindernisse bei der Verbreitung abbauen. Auch möchte man das Konzept einer „Betrieblichen Altersvorsorge für alle“ erarbeiten – eine Betriebsrente insbesondere für Menschen mit kleinem Einkommen.

Die Grünen koppeln die bAV an ihren Bürgerfonds: Er soll als Standard dafür genutzt werden. Auch soll eine reine Beitragsgarantie möglich sein, allerdings nur für kleine Unternehmen.

Die FDP hingegen will allen Unternehmen die Möglichkeit einer „reinen Beitragszusage“ geben, hierdurch soll ein höherer Aktienanteil möglich sein. Auch sollen ganze Belegschaften in die bAV einbezogen werden – mit „Opt-out“-Möglichkeit für einzelne Beschäftigte.

Die SPD fordert, deutlich mehr Beschäftigte „in einer betrieblichen Altersversorgung“ abzusichern. Was sich gegenüber dem jetzigen Status Quo verändern soll, wird allerdings aus dem Wahlprogramm nicht ersichtlich – man setzt wie zuvor auf tarifliche Lösungen.

Wer die Doppelverbeitragung abschaffen will

Allerdings plant die SPD, die Doppelverbeitragung auf Betriebsrenten und damit die hohe Beitragslast abzuschaffen – übereinstimmend mit Grünen, Linken und FDP. Die Wahlprogramme von CDU und AfD enthalten sich komplett zu diesem Problem. Überhaupt fällt der AfD am wenigsten zu den Betriebsrenten ein. Zwar will man die Bedeutung der bAV in der Vorsorgelandschaft erhalten. Hierauf folgt aber als einzige Aussage: Man lehne deswegen die Nullzinspolitik der EZB ab.

bAV-Vorschläge der Linken: alle Karten auf die GRV

Keineswegs leugnen die Linken die Bedeutung der zweiten Altersvorsorge-Säule. Forderungen aber wirken wie ein Hemmschuh in Zeiten des Niedrigzins: man „lehne es ab“, die Arbeitgeber „im Rahmen kapitalgedeckter betrieblicher Altersvorsorge und sogenannter Zielrenten aus der Haftung zu entlassen“. Das gilt sogar „für den Verzicht auf Rentengarantien zugunsten einer reinen Beitragszusage“.

Der Verdacht, dass die Linke die Betriebsrenten eher stiefmütterlich behandelt, erhärtet sich durch eine weitere Forderung: Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung soll abgeschafft werden. Entziehe man dadurch der Gesetzlichen Rentenversicherung doch Geld. Frostige Vorschläge zur bAV erklären sich also dadurch, dass die Linke alle Maßnahmen abschaffen will, die zu einer Schwächung der GRV führen.

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Hinweis: Der Text erschien zuerst im Sonderheft 'Altersvorsorge' 2021. Die Beiträge aus diesem Heft mit einem direkten Bezug zur anstehenden Bundestagswahl werden in den nächsten Tagen auf Versicherungsbote.de veröffentlicht.

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