Die Dimension von über 430.000 Tarifbeschäftigten und der Umstand, dass trotz der großen Herausforderungen das Projekt zu einem erfolgreichen Ergebnis kam, beweist, dass die flächendeckende betriebliche Pflegeversicherung möglich ist. Vergleichbare Nachahmerprojekte lassen jedoch auf sich warten.
Der eingangs erwähnte Arbeitsentwurf sah – bei Erfüllung gewisser Anforderungen an die tarifliche Lösung – eine Förderung der betrieblichen Pflegevorsorge vor. Konkret die Möglichkeit der Entgeltumwandlung analog der bAV. Dies hätte der betrieblichen Pflege sicherlich einen Anschub gegeben. Dabei wäre es für den Vertrieb auch verkraftbar gewesen, dass eine Provisionsdeckelung analog des Pflege-Bahr (2 MB) vorgesehen war.

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Weiterer Ausblick Richtung Politik

Bei Betrachtung der Parteiprogramme und möglichen bzw. realistischen Koalitionen ergibt sich folgende Gemengelage:

Ob ein Konzept einer nachhaltigen Finanzierung über stärkere Förderung der ergänzenden Lösungen der PKV nach der Wahl ins Blickfeld der Politik kommt, erscheint gegenwärtig äußerst unwahrscheinlich. Festzuhalten ist: Pflege ist individuell und nicht „gleichschaltbar“.

„Auftrag“ als Hoffnungsschimmer

Im Arbeitsentwurf zum Pflegereformgesetz war übrigens Folgendes zu lesen:
„Die Information über die Möglichkeit des Abschlusses privater Pflegezusatzversicherung soll frühzeitig erfolgen; dazu bietet sich der Eintritt in die erste eigene Kranken- und Pflegeversicherung an. Da eine einmalige Information am Beginn des Berufslebens oftmals nicht direkt zum Abschluss führen wird, hat die Information zudem regelmäßig zu erfolgen, damit die Versicherten in unterschiedlichen Lebensabschnitten zu geeigneten Zeitpunkten zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung motiviert werden.“

Als „Grundlage zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung im Alter und zur Stärkung der Eigenvorsorge“ werden dabei die „Möglichkeiten zur Kooperation von Kranken- und Pflegekassen“ genannt. § 7 SGB XI (Aufklärung, Auskunft) sollte laut Entwurf insofern um diesen Satz ergänzt werden:
„Die Pflegekassen haben die Versicherten frühzeitig und regelmäßig über die Möglichkeit des Abschlusses privater Pflegezusatzversicherungen zu informieren; dies schließt die Information über das Angebot einer Vermittlung ein […]“.

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Auch wenn dies (noch) nicht Gesetz geworden ist; was hindert die Beteiligten denn daran, diesen „Auftrag“ proaktiv aufzugreifen? Wir befinden uns mit der AOK Rheinland/Hamburg in einer gut funktionierenden Kooperation und auch andere PKV-Unternehmen unterhalten ähnliche Partnerschaften.
Der Vertriebsweg ist ob der Bedeutung der Thematik letztlich egal – ob über den Betrieb oder maßgeschneidert über einen Vermittler: Private Vorsorge sollte dringend forciert werden – auch ohne Rückenwind aus der Politik!

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