Die Hochwasserkatastrophe in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz hat auch unzählige private Immobilien beschädigt. Viele Häuser waren nicht mit einer Elementarschadenversicherung geschützt, die bei Starkregen und Überschwemmung zahlt. Das hat nun die FDP-Fraktion im Bundestag zum Anlass genommen, danach zu fragen, ob die Bundesregierung eine Elementar-Pflichtversicherung für alle Hausbesitzer prüfe (Drucksache 19/32247). Eine solche hatte unter anderem der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann ins Gespräch gebracht.

Anzeige

Tatsächlich wird eine solche Versicherungspflicht zumindest geprüft, wie aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums hervorgeht. „Mit Beschluss vom 10. August 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Justizministerkonferenz vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse gebeten zu prüfen, ob die bisherige Bewertung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden aktualisiert werden sollte“, heißt es darin. Zuerst hat das Webportal procontra-online.de über die Antwort berichtet.

Die nächste Justizministerkonferenz der Länder findet im November in Berlin statt: Dann also könnte über eine solche Pflicht beraten werden. Die Bundesregierung will sich jedoch nicht festlegen: Man betrachte das Thema ergebnisoffen. Wobei zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon eine neue Regierung die Arbeit aufgenommen haben könnte.

Weniger als jedes zweite Haus versichert

In Deutschland sind lediglich 46 Prozent der Gebäude gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Dabei bestehen regional große Unterschiede. Schlusslichter sind Bremen und Niedersachsen, wo nur 23 Prozent bzw. 25 Prozent der Häuser entsprechend geschützt sind. Die größte Abdeckung besteht in Baden-Württemberg mit 94 Prozent aller Häuser: Dort aber gab es bis in die 90er Jahre hinein eine Versicherungspflicht.

Der GDV lehnt eine solche Elementar-Pflicht als Einzelmaßnahme ab. Die Begründung: Das könnte die Menschen dazu verleiten, auch in Hochwasserrisikogebieten zu bauen. Bislang plädierten Branchenvertreter und Verbandsfunktionäre dafür, mehrere Maßnahmen zu kombinieren: Etwa die Renaturierung von Flussläufen und bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Auch sollen die Behörden strenger bei Baugenehmigungen sein.

Anzeige

Im Herbst will der Verband eigene Ideen vorlegen, wie sich die Verbreitung von Naturgefahrenversicherungen erhöhen lässt. „Die Vorschläge müssten in ein Gesamtkonzept eingebunden sein, das auch mehr Maßnahmen zur privaten und staatlichen Prävention einschließt“, schreibt der GDV dazu.