Sozialversicherungssysteme und „naturgesetzliche Irreversibilität“
Allerdings wird im BVerfG-Klimabeschluss auch stark mit „naturgesetzlicher Irreversibilität“ argumentiert. Dieser Begriff lässt sich schwieriger auf den Bereich der Sozialsysteme übertragen; schließlich könnten Beiträge, Leistungen und Bundeszuschüsse angepasst werden. Die beiden Rechtswissenschaftler denken das mit und halten dem entgegen, dass nicht auszuschließen sei, dass die Sozialsysteme in eine unumkehrbare Situation gebracht werden könnten, aus der kein „freiheitsschonender Weg mehr herausführt“.
- Droht die Rentenpolitik den Bundeshaushalt zu sprengen? Oder: Gelten Naturgesetze auch für Sozialsysteme?
- Generationengerechtigkeit ist Forderung des Grundgesetzes
- Sozialversicherungssysteme und „naturgesetzliche Irreversibilität“
Eine solche Situation, aus der kein „freiheitsschonender Weg“ herausführt, droht eben, wenn künftigen Generationen sozusagen die Budgetfreiheit genommen wird, indem ein Großteil aller verfügbaren Mittel in Umlagesystemen gebunden ist.
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Vor nichts anderem warnt auch der ehemalige Wirtschaftweise Axel Börsch-Supan. Um seinen Standpunkt - nämlich, dass ein ‚Weiter so’ unweigerlich in einer Sackgasse enden muss - zu verdeutlichen, hat der Ökonom das Festhalten an den jetzigen Haltelinien ‚hochgerechnet‘. Ergebnis: Bis 2060 müsste der Bund über 55 Prozent des Etats der Deutschen Rentenversicherung zuschiessen.
„Sämtliche Säulen des gesellschaftlichen Lebens abklopfen“
Die beiden Juristen Rath und Benner schreiben, dass die BVerfG-Klimaentscheidung Anlass sein müsse, „sämtliche Säulen des gesellschaftlichen Lebens, bei denen Entscheidungen der Gegenwart zu Lasten für künftige Generationen führen, auf mögliche Beschränkungen der intertemporalen Freiheiten abzuklopfen.“ Dabei sei zu fragen, ob die zu erwartenden möglichen Beschränkungen gerechtfertigt sind.
Das Fazit der Juristen: Generationengerechtigkeit könne auch rechtsgebietsübergreifend im Sinne einer Gesamtbilanz verstanden werden. Steigende Ausgaben in der Gegenwart, z.B. im Gesundheitswesen oder Altersvorsorge, könnten diesem Verständnis nach mit Investitionen in die Zukunft (Bildungswesen, soziale Infrastruktur) ausgeglichen werden.
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Zurück zu Olaf Scholz: Der Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat fand an dem Beschluss ‚cool’, dass er feststellte, Ziele zu haben sei schön, sagen, wie es geht, sei besser.
Künftigen Rentnern bleibt wohl nur zu hoffen, dass es nicht wieder einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht braucht, bis sich Politiker zu einer Rentenreform durchringen, die den Namen auch verdient hat.
Hinweis: Der Text erschien zuerst im Sonderheft Altersvorsorge.
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