Lebensversicherer und Pensionskassen ächzen weiter unter den niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt. Die Zahl der Anbieter, die unter Manndeckung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, hat sich weiter erhöht. „Es sind derzeit rund 20 Lebensversicherer und rund 40 Pensionskassen“, sagte Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht, dem „Tagesspiegel“ (Montag). Bei diesen Anbietern sieht die BaFin eine ernste Gefahr, dass sie dauerhaft ihre Pflichten gegenüber Kundinnen und Kunden nicht erfüllen können.

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Damit werden rund ein Viertel der Lebensversicherer und knapp ein Drittel der Pensionskassen intensiv überwacht. Die BaFin kann Anbieter mit schwacher Solvenz zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Hierfür müssen die Versicherer einen Sanierungs- und Maßnahmenplan vorlegen, über dessen Erfolg sie regelmäßig berichten müssen. Die Behörde kann im Falle eines Scheiterns weitere Maßnahmen verhängen und sogar die Erlaubnis für das Altersvorsorge-Geschäft entziehen.

Einschnitte bei Pensionskassen erwartet

Vor allem bei einigen Pensionskassen rechnet Grund mit weiteren Einschnitten zulasten der Kunden. „Es gibt Pensionskassen, bei denen man Leistungskürzungen - so wie wir sie bei drei Pensionskassen in den vergangenen Jahren schon erlebt haben - nicht ausschließen kann", sagte der Jurist dem Berliner Blatt. Derzeit habe die BaFin eine einstellige Zahl an Kassen besonders im Blick.

Konkret mussten in den letzten Jahren bereits die Caritas, die Kölner Pensionskasse und die Deutsche Steuerberater Versicherung ihre Renten zulasten der Kunden stutzen. Betroffen waren davon auch laufende Renten. Teils waren Management-Fehler für die Schieflage mitverantwortlich: Man hatte den Versicherten schlicht höhere Renten zugesagt, als man erwirtschaften konnte. Erstgenannte Anbieter mussten ihr Neugeschäft einstellen und befinden sich seit dem 31.12.2020 in Liquidation. Das heißt, die BaFin hat ihnen die Erlaubnis entzogen, das Versicherungsgeschäft weiter zu betreiben: Altverträge werden nur noch abgewickelt.

Alle Lebensversicherer können Pflichten erfüllen

Die gute Nachricht: Bei den Lebensversicherungen geht Grund davon aus, dass alle Unternehmen nach jetzigem Stand ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen können. "Bei den Pensionskassen würde ich das nicht so sagen“, so der Chefaufseher. Pensionskassen sind aufgrund ihres Geschäftsmodells – ihre Leistungen bestehen fast ausschließlich aus lebenslang laufenden Rentenzahlungen – noch stärker von der anhaltenden Niedrigzinsphase betroffen als Lebensversicherer, die etwa auch biometrische Versicherungen verkaufen: und leichter auf Produkte mit eingeschränkten Garantien umsteigen können.

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Die Engpässe auffangen können viele Kassen nur, indem sie sich frisches Geld leihen. Laut Zahlen der Bundesregierung haben allein von 2008 bis 2017 insgesamt 25 Pensionskassen Nachrangdarlehen und Genussrechte aufgelegt, für circa 455 Millionen Euro: aktuelle Zahlen liegen nicht vor. Diesen Weg ging auch die klamme Steuerberater Pensionskasse. In einem vielbeachteten Urteil erwirkte sie im Juni 2021, dass sie auch Nachranggläubigern die laufenden Zinsen kappen darf, da diese im Sanierungsfall laut Gericht nicht besser gestellt werden dürften als Versicherungsnehmer (Landgericht Frankfurt, Az.: 3-14 O 11/20). Bereits seit 2018 verfügt die Steuerberater Versicherung nicht mehr über genügend Eigenkapital, um die Solvenzanforderungen der BaFin zu erfüllen. Während es den Pensionskassen mit diesem Urteil ermöglicht wird, sich leichter zu sanieren, wird die Situation der Gläubiger geschwächt.