P&R: Zahlungsaufforderung, weil Verjährung droht
Etwa 6.000 (Alt-)Anleger der insolventen P&R-Gesellschaften bekommen dieser Tage eine Zahlungsaufforderung per Post. Was dahinter steckt.
Als der Container-Vermieter P&R 2018 Insolvenz anmeldete, war schnell klar, dass einer der größten Anleger-Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik drohte. Denn etwa 54.000 Kleinanleger waren mit ca. 3,5 Milliarden Euro in das Unternehmen investiert.
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Der Skandal weitete sich aus, als Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé aufdeckte, dass viele dervermieteten Container gar nicht existierten. Seitdem ist Jaffé u.a. damit beschäftigt, den Schaden für die Gesamtheit der Gläubiger gering zu halten und die tatsächlich vorhandenen Container zu verwerten. Bislang konnten daraus Erlöse in Höhe von 540 Mio. Euro erzielt werden, so der Insolvenzverwalter. Davon wurden wiederum 200 Mio. Euro in der ersten Abschlagszahlung an die Anleger gezahlt.
Doch nun wird Jaffé Zahlungsaufforderungen verschicken. Und zwar an jene etwa 6.000 Anleger, die noch keine sogenannte Hemmungsvereinbarung unterschrieben haben. „Da die Verjährung etwaiger Ansprüche unmittelbar droht, bleibt uns keine andere Wahl, als ihnen jetzt im Interesse der Gläubigergesamtheit eine Zahlungsaufforderung zuzustellen und dann auch gerichtliche Maßnahmen zur Verjährungshemmung einzuleiten, wenn weiterhin keine unterzeichnete Hemmungsvereinbarung vorliegt. Die Vorbereitungen dafür sind abgeschlossen,“ macht Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé deutlich.
Dieses Vorgehen hat folgenden Hintergrund: Der Insolvenzverwalter muss auch prüfen, ob die vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften Anfechungsansprüche gegenüber den Anlegern haben. Solche Ansprüche könnten bestehen, weil Anleger Zahlungen für Mieten und Rückkaufpreise erhalten haben, obwohl sie kein Eigentum an den Containern erwerben konnten und auch, weil ein Großteil der Container überhaupt nicht existierte.
Inwieweit eine Rückzahlungspflicht besteht, soll in Pilotverfahren für die verschiedenen Fallkonstellationen höchstrichterlich geklärt werden. Doch bis zum gesetzlichen Verjährungstermin (in diesem Fall 31.12.2021) wird das nicht mehr möglich sein. „Wir haben Anleger, die uns bislang noch keine Hemmungsvereinbarung unterschrieben zurückgeschickt haben, unter Hinweis auf die Pilotverfahren bereits mehrfach an die Unterzeichnung erinnert, zuletzt noch zweimal im Jahr 2021“, so Jaffé.
Bei den fehlenden Hemmungsvereinbarungen soll es sich vor allem um solche von Alt-Anlegern handeln, die ihr Investment bereits vor der Insolvenz vollständig zurückerhalten haben.
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Die übrigen Gläubiger müssen ihre Hoffnungen auf die zweite Abschlagsverteilung richten, die für den Sommer 2022 vorgesehen ist. „Wir sind zuversichtlich, dass wir den Zeitplan einhalten können“, so Insolvenzverwalter. Bis Jahresende sollen auch bislang offene (Erb-)Fälle ausgezahlt sein.