Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung. Seit der Einführung der Sachkundeprüfung war die Zahl der zugelassenen Vermittler stetig nach oben geklettert. Lediglich im letzten Quartal 2017 war die Zahl erstmals leicht zurückgegangen. Seit Oktober 2019 folgte ein leichter Abwärtstrend, der schließlich im vergangenen Jahr in einem auf und ab mündete. Über das gesamte Jahr 2020 stieg die Zahl aber um genau 132 Personen.

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Zum 1. Oktober 2021 sind nun bundesweit 38.774 Personen im DIHK-Register gemeldet. Das sind 206 Vermittler mehr als im Juli. Das geht aus den aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) hervor. Damit hat sich die Zahl der Vermittler in diesem Bereich in den letzten drei Quartalen wieder erholt.

Vermittlerzahlen im leichten Aufwind

Von der Gesamtzahl der Finanzanlagenvermittler dürfen aktuell 38.311 Personen Investmentfonds vermitteln. Innerhalb von drei Monaten ist das ein Zuwachs von 203 Vermittlern. Die Vermittlung von geschlossenen Fonds ist zum Stichtag 1. Oktober genau 8.475 Vermittlern erlaubt. Anfang des Juli waren es noch 18 Personen weniger. Gesunken ist die Zahl der Vermittler von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr.3 GewO. Waren vor drei Monaten noch 5.533 Personen im Vermittlerregister eingetragen, sind es nun 5.500.

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Bei den Honorar-Finanzanlagenberatern nach §34h Gewerbeordnung gab es in den vergangenen drei Monaten vergleichsweise viel Bewegung. Hier sind 245 Vermittler in der DIHK-Datenbank gelistet. Das sind 17 Vermittler oder rund 7,5 Prozent mehr. Anfang des Jahres waren es sogar nur 208 Personen.