Grundrente: ein Viertel Verwaltungskosten
Die Grundrente verschlingt in der Aufbauphase unverhältnismäßig hohe Kosten: 24 Prozent der Gesamtausgaben werden im ersten Jahr dafür fällig, berichtet Stephan Fasshauer, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund, in einem Interview. Auch wenn die Kosten in den Folgejahren sinken, bleiben sie sehr hoch.
Die Grundrente ist seit Jahresbeginn 2021 in Kraft: Sie soll die Altersbezüge langjähriger Geringverdiener aufbessern. Doch erneut gibt es Kritik an dem Regelwerk. Finanziert wird die Grundrente aus den Beiträgen der gesetzlich Versicherten: Weil die Gelder nicht ausreichen, schießt auch der Bund Steuergelder zu. Geschätzt 1,3 Milliarden Euro soll die Grundrente jährlich kosten. Vor diesem Hintergrund erregen die unverhältnismäßig hohen Verwaltungskosten den Unmut selbst der Deutschen Rentenversicherung (DRV).
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400 Millionen Euro werden schätzungsweise für die Verwaltung allein im ersten Jahr fällig, berichtet aktuell die Funke Mediengruppe. Das heißt: Die Verwaltungskosten “werden in der Aufbauphase etwa 24 Prozent der gesamten Ausgaben ausmachen“, sagt DRV-Direktor Stephan Fasshauer der WAZ. Zwar sollen die Kosten in den kommenden Jahren auf etwa 200 Millionen Euro pro Jahr sinken. Aber selbst das entspräche immer noch 13 Prozent der Ausgaben.
Fasshauer ärgern die beträchtlichen Ausgaben auch deshalb, weil die Deutsche Rentenversicherung eigentlich für niedrige Verwaltungskosten bekannt ist: Im Schnitt liegen sie bei 1,3 Prozent der Gesamtausgaben, wie er berichtet. Und auch die Gegenfinanzierung ist aktuell nicht gegeben. Dafür waren die Einnahmen aus einer europaweiten Finanztransaktionssteuer vorgesehen, die am Widerstand mehrerer EU-Länder scheiterte. So wird weit mehr Geld aus Steuern notwendig sein als ursprünglich eingeplant.
Aufwendige Einkommensprüfung
Ein Kostenfaktor ist die sogenannte Einkommensprüfung. Als die scheidende Regierung die Grundrente plante, wollte sie den Anspruchsberechtigten den Gang zum Sozialamt ersparen: Mit ihr sollte die Lebensleistung der Bezugsberechtigten honoriert werden. Anspruch auf das Rentenplus hat stark vereinfacht, wer mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Erziehung oder Pflege vorweisen kann. Der Gesetzgeber hat aber weitere Hürden gesetzt: minimal durften im Schnitt 30 Prozent und maximal 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient werden. Ein Grund, weshalb viele leer ausgehen.
Damit nicht auch Rentner mit hohen Einkommen von der Grundrente profitieren, sollen nun die Rentenversicherungs-Träger automatisch die Daten mit den Finanzämtern abgleichen, um zu schauen, was an weiteren Einkommen da ist. Für den Bezug der neuen Rente soll ein monatlicher Einkommensfreibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Paare gelten – bis zu dieser Höhe wird die neue Rente im vollen Umfang gezahlt. Doch für diesen Abgleich fehlte unter anderem die notwendige digitale Infrastruktur, sie musste komplett neu aufgebaut werden. Das wirkt sich auch auch die Dauer der Bearbeitung aus. Die letzten Rentner werden 2022 erfahren, ob sie anspruchsberechtigt sind, so hat die Rentenversicherung bereits informiert.
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Ein Gschmäckle haben die hohen Kosten auch, weil der Gesetzgeber bei privaten Renten-Anbietern weit strengere Maßstäbe anlegt. Aktuell steht die europäische Standard-Privatrente in den Startlöchern, auch als Pepp bekannt (Pan European Pension Product). Hier ist jeder Altersvorsorge-Anbieter gezwungen, auch ein Basisprodukt anzubieten, wenn er Pepp verkaufen will. Die Verwaltungs- und Abschlusskosten sollen bei dieser Basisvariante gedeckelt sein und maximal einen Prozent des Beitrages betragen dürfen.