Wildunfälle kosten Versicherer 853 Millionen Euro
Auch wenn im Coronajahr 2020 weniger Auto gefahren wurde, hat sich das nicht in einer sinkenden Zahl an Wildunfällen niedergeschlagen. Alle zwei Minuten kollidiert ein Auto mit einem Tier, berichtet aktuell der Versichererverband GDV. Die durchschnittlichen Schadenkosten sind sogar angestiegen: Insgesamt mussten die Versicherer 853 Millionen Euro für Zusammenstöße mit Wildtieren berappen.
2020 wurde deutlich weniger Auto gefahren: Corona und Homeoffice sei dank. Doch die Zahl der Wildunfälle blieb auf konstant hohem Niveau. Die deutschen Autoversicherer haben 2020 rund 272.000 Wildunfälle registriert, so berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einem aktuellen Pressetext. Im Vorjahr wurden 295.000 Wildunfälle gezählt: ein Rückgang um rund 7,8 Prozent.
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„Rein rechnerisch kollidiert alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Allerdings ist die Gefahr eines Wildunfalls übers Jahr ungleich verteilt: Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember. Gerade in den kommenden Wochen sollten Autofahrer also besonders vorsichtig sein“, berichtet Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Einzelne Reparaturen immer teurer
Die Reparaturen pro Wildunfall werden zugleich immer teurer, wie der GDV weiter meldet. 3.100 Euro kostete es die Versicherer 2020 im Schnitt, wenn ein Tier ins Auto lief: rund fünf Prozent mehr als im Jahr zuvor. Ein Grund sei, dass Karosserieteile häufig ausgetauscht werden müssten - und diese immer teurer würden.
Bereits in einem früheren Pressetext hatte der Verband kritisiert, dass die Preise für Autoersatzteile nahezu explodieren: auch aufgrund eines Quasi-Monopols der Autohersteller, die ihre Preise nahezu uneingeschränkt diktieren können. So verhindere der sogenannte Designschutz, dass Wettbewerber billigere Autoteile liefern: Originalteile dürfen die Werkstätten nur von den jeweiligen Autobauern bestellen.
Insgesamt kosteten Wildunfälle die Autoversicherer im vergangenen Jahr rund 853 Millionen Euro. Die Versicherer raten Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen: „Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer – sofern genutzt – das Fernlicht abblenden und langsam fahren. Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam. Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach. Das Abblenden ist wichtig: Durch den Lichtkegel sind die Tiere oft geschockt und geblendet, so dass sie gerade auf der Straße stehen bleiben statt sie zu verlassen.
Lässt sich ein Aufprall nicht vermeiden, heißt es: Lenkrad gut festhalten, bremsen und versuchen, das Tier nicht frontal zu treffen. Sonst kann die Windschutzscheibe in die Brüche gehen. Auch wie sich Autofahrerinnen und -fahrer nach einem Wildunfall verhalten sollten, informiert der Verband. Demnach gelte es zunächst, die Unfallstelle zu sichern: mit Warnblinklicht, Warnweste und Warndreieck. Das Tier sollte nicht berührt werden, auch wenn es noch lebt: Viele Wildtiere reagieren auf eine Verletzung aggressiv. Stattdessen sollten Jäger oder Polizei hinzugerufen werden. Die Fachleute können -und müssen!- zudem eine Wildbescheinigung ausstellen; das hilft, den Unfall gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug helfen, den Schaden gegenüber dem Versicherer nachzuweisen. Dieser muss informiert und angerufen werden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
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Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.