Angehörige nicht mit den Kosten einer Rückführung belasten
Die Hinterbliebenenvorsorge ist ein Beratungsthema mit vielen Facetten. Es geht um den Schutz der Liebsten vor den finanziellen und organisatorischen Folgen des eigenen Todes. Dass eine Sterbegeldversicherung weitaus mehr kann, als eine Bestattung und Trauerfeier abzusichern, bleibt häufig unerwähnt. Dabei ist die Rückführung Verstorbener aus dem Ausland eine in unserer mobilen Gesellschaft nicht zu vernachlässigende Leistung. Ein Gastkommentar von Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland.
- Angehörige nicht mit den Kosten einer Rückführung belasten
- Rückführung Verstorbener kann Hinterbliebene überfordern
Wenn wir auf den Umgang unserer Gesellschaft mit den Themen Tod und Sterben schauen, hat sich das Bewusstsein dafür in den letzten Jahren im positiven Sinne weiterentwickelt. Eine im Auftrag der DELA vom Meinungsforschungsinstitut YouGov durchgeführte Umfrage zeigt: Drei Viertel aller Deutschen haben sich schon einmal Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Damit ist das Thema längst aus der einstigen Tabuzone herausgerückt. Die Umfrage zeigt aber genauso deutlich, dass nur die wenigsten Menschen hierzulande in irgendeiner Form vorgesorgt haben, um ihre Liebsten für den Fall des eigenen Todes finanziell und organisatorisch zu entlasten.
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Eine Erklärung für das fehlende Handeln liefert das individuelle Risikoempfinden eines jeden Menschen. Lediglich 19 Prozent schätzen das eigene vorzeitige Ableben und das des Ehepartners oder Lebensgefährten (13 Prozent) als sehr wahrscheinlich oder wahrscheinlich ein. Deutlich stärker werden Risiken wie Covid-19 (38 Prozent), Pflegebedürftigkeit (32 Prozent), Naturkatastrophen (30 Prozent), Armut (26 Prozent) und Terrorismus (21 Prozent) wahrgenommen. Zudem sind sich viele Menschen über den richtigen Zeitpunkt der Todesfallvorsorge unsicher. Mit knapp 40 Prozent ist der überwiegende Teil sogar der Ansicht, dass es diesen nicht gibt.
Kosten für Bestattung und Trauerfeier oft unterschätzt
Was die Umfrage in Zahlen bestätigt, dürfte erfahrenen Generationen- und Vorsorgeberatern in ihren Kundengesprächen häufig begegnen. Gute Beratung tut Not, um Kunden auf die Risiken des eigenen Todes für ihre Angehörigen aufmerksam zu machen und das notwendige Bewusstsein für die Vorsorge zu schaffen. Dazu gehört auch die Aufklärung über Fehleinschätzungen hinsichtlich der Kosten einer Bestattung und der Wahl einer für diesen Zweck geeigneten Absicherung.
Der Umfrage zufolge beziffert die Mehrheit der Befragten den finanziellen Aufwand für eine Bestattung und Trauerfeier auf 3.000 bis 5.000 Euro. Tatsächlich liegt der Betrag heute aber bei 6.000 bis 8.000 Euro – in vielen Regionen sogar deutlich darüber.
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Aufklärung braucht es auch, wenn es um eine geeignete Form der finanziellen Vorsorge geht. Schließlich kommt es darauf an, dass die benötigte Summe auch garantiert zur Verfügung steht, ganz gleich zu welchem Zeitpunkt der Todesfall eintritt. Sparbuch, Sparplan und Aktienfonds können dies in der Regel nicht leisten. Mit einer zweckgebundenen und zum Schonvermögen zählenden Sterbegeldversicherung laufen Menschen dagegen nicht Gefahr, ihren Liebsten über die Trauer hinaus auch noch unerwartete finanzielle Belastungen aufzuerlegen.
Rückführung Verstorbener kann Hinterbliebene überfordern
Eine umfassende Vorsorgeberatung muss sich immer auch an den Lebenswelten der Kunden orientieren: Wir leben heute in einer mobilen Gesellschaft, sei es durch die Arbeit bedingt oder auch durch die private Reisetätigkeit, die mittlerweile selbst unter Pandemiebedingungen wieder Fahrt aufnimmt. Doch wer kommt für die Kosten auf, wenn es bei einem Aufenthalt im Ausland oder einer Inlandsreise zu einem Todesfall kommt und die Rückführung des Verstorbenen an den Wohn- oder Bestattungsort organisiert werden muss?
Schon für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem beliebten Urlaubsland Spanien nach Deutschland zurück müssen Angehörige mit Kosten von 6.000 bis 7.000 Euro rechnen. Bei der Rückführung aus vielen Fernzielen dieser Welt liegen die Kosten noch deutlich höher und können Angehörige leicht überfordern. Hinzu kommt die Organisation, die im Ausland nicht immer ganz einfach ist. Da ist es von Vorteil, wenn eine Sterbegeldversicherung vorhanden ist, die nicht nur die Kosten einer Rückführung an den Wohn- oder Bestattungsort übernimmt, sondern diese über einen eigenen, weltweit tätigen Überführungsservice organisiert und durchführt. Dieser ist im Ausland genauso wichtig wie im Inland; schließlich geht es um die Entlastung der eigenen Angehörigen, wenn auf einer Reise ein Todesfall eintritt.
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Die Rückführung an den Wohn- oder Bestattungsort in Deutschland ist bei der DELA ein fester Bestandteil der Sterbegeldversicherung. Darüber hinaus lässt sich auch der Wunsch nach einer Bestattung abweichend vom deutschen Wohnort im Heimat- oder Geburtsland des Verstorbenen über eine höhere Versicherungssumme finanziell absichern. Makler und Vermittler können Kunden, die sich mit diesem Gedanken tragen, frühzeitig beraten und sie dabei unterstützen, für diesen Fall vorzusorgen und dadurch selbstbestimmt über den Tod hinaus zu handeln.
Selbstbestimmtes Handeln als Schlüssel zur Beratung
Überhaupt ist das selbstbestimmte Handeln über den Tod hinaus ein ausgezeichneter Ansatz für die Vorsorgeberatung. Berater und Kunde sollten gemeinsam über die Möglichkeiten der finanziellen und organisatorischen Vorsorge sprechen, um Familie und Partner im Ernstfall wirksam zu entlasten und so auch den Freiraum für die notwendige Trauerarbeit der Hinterbliebenen zu schaffen.
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Die DELA hat mit dem Beraterleitfaden und Notfallplan dazu jüngst zwei Dokumente auf den Weg gebracht, die Berater und ihre Kunden Schritt für Schritt durch alle wichtigen Vorsorgethemen führen. Die Themen der gemeinsam mit dem Generationenberater Steffen Moser entwickelten Unterlagen reichen von Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung und Nachlassregelung über die finanzielle Absicherung von Familie und Partner bis hin zur Vorsorge für die eigene Bestattung und Trauerfeier.
- Angehörige nicht mit den Kosten einer Rückführung belasten
- Rückführung Verstorbener kann Hinterbliebene überfordern