Rückführung Verstorbener kann Hinterbliebene überfordern
Eine umfassende Vorsorgeberatung muss sich immer auch an den Lebenswelten der Kunden orientieren: Wir leben heute in einer mobilen Gesellschaft, sei es durch die Arbeit bedingt oder auch durch die private Reisetätigkeit, die mittlerweile selbst unter Pandemiebedingungen wieder Fahrt aufnimmt. Doch wer kommt für die Kosten auf, wenn es bei einem Aufenthalt im Ausland oder einer Inlandsreise zu einem Todesfall kommt und die Rückführung des Verstorbenen an den Wohn- oder Bestattungsort organisiert werden muss?
- Angehörige nicht mit den Kosten einer Rückführung belasten
- Rückführung Verstorbener kann Hinterbliebene überfordern
Schon für die Rückführung eines Verstorbenen aus dem beliebten Urlaubsland Spanien nach Deutschland zurück müssen Angehörige mit Kosten von 6.000 bis 7.000 Euro rechnen. Bei der Rückführung aus vielen Fernzielen dieser Welt liegen die Kosten noch deutlich höher und können Angehörige leicht überfordern. Hinzu kommt die Organisation, die im Ausland nicht immer ganz einfach ist. Da ist es von Vorteil, wenn eine Sterbegeldversicherung vorhanden ist, die nicht nur die Kosten einer Rückführung an den Wohn- oder Bestattungsort übernimmt, sondern diese über einen eigenen, weltweit tätigen Überführungsservice organisiert und durchführt. Dieser ist im Ausland genauso wichtig wie im Inland; schließlich geht es um die Entlastung der eigenen Angehörigen, wenn auf einer Reise ein Todesfall eintritt.
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Die Rückführung an den Wohn- oder Bestattungsort in Deutschland ist bei der DELA ein fester Bestandteil der Sterbegeldversicherung. Darüber hinaus lässt sich auch der Wunsch nach einer Bestattung abweichend vom deutschen Wohnort im Heimat- oder Geburtsland des Verstorbenen über eine höhere Versicherungssumme finanziell absichern. Makler und Vermittler können Kunden, die sich mit diesem Gedanken tragen, frühzeitig beraten und sie dabei unterstützen, für diesen Fall vorzusorgen und dadurch selbstbestimmt über den Tod hinaus zu handeln.
Selbstbestimmtes Handeln als Schlüssel zur Beratung
Überhaupt ist das selbstbestimmte Handeln über den Tod hinaus ein ausgezeichneter Ansatz für die Vorsorgeberatung. Berater und Kunde sollten gemeinsam über die Möglichkeiten der finanziellen und organisatorischen Vorsorge sprechen, um Familie und Partner im Ernstfall wirksam zu entlasten und so auch den Freiraum für die notwendige Trauerarbeit der Hinterbliebenen zu schaffen.
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Die DELA hat mit dem Beraterleitfaden und Notfallplan dazu jüngst zwei Dokumente auf den Weg gebracht, die Berater und ihre Kunden Schritt für Schritt durch alle wichtigen Vorsorgethemen führen. Die Themen der gemeinsam mit dem Generationenberater Steffen Moser entwickelten Unterlagen reichen von Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung und Nachlassregelung über die finanzielle Absicherung von Familie und Partner bis hin zur Vorsorge für die eigene Bestattung und Trauerfeier.
- Angehörige nicht mit den Kosten einer Rückführung belasten
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