Eigentlich sollte die Grundrente ‚Respekt-Rente‘ heißen. So sollte der Respekt vor der Lebensleistung von Menschen zum Ausdruck gebracht werden, die zwar mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung aufweisen, aber keine 45 volle Beitragsjahre für eine Altersrente ohne Abschläge erreichen.

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Kritik hagelte es damals schon lange bevor die Grundrente gesetzlich verankert wurde. Deren Tenor: zu teuer und zu ungenau. Nun könnten sich die Kritiker bestätigt sehen. Anlass dafür bietet ein Beitrag im ARD-Politmagazin ‚Plusminus‘ vom 03. November 2021. Darin werden gleich mehrere Kritikpunkte benannt und anhand konkreter Beispiele dargestellt.

Kritikpunkt 1: Hoher Verwaltungsaufwand

Dazu gehört der schleppende Start. Denn obwohl das Gesetz zur Grundrente seit Jahresbeginn in Kraft ist, gab es erst Mitte Juli erste Auszahlungen. Im Beitrag kommt Rentenberater Christian Lindner dazu zu Wort. Er vermutet hohen bürokratischen Aufwand hinter den Verzögerungen. Schließlich seien 3.500 neue Mitarbeiter für die Grundrente eingestellt worden, so der Rentenexperte.

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Das verursacht natürlich auch Kosten: Von 400 Millionen Euro Verwaltungsaufwand spricht Lindner, die durch die Grundrente anfallen würden. Dieses Geld werde aufgewendet, um 1,3 Milliarden Euro Leistungen zu erbringen. Für den Rentenberater ein Missverhältnis.

Kritikpunkt 2: Niedrige Erträge und enttäuschte Erwartungen

Auch die Höhe der Zahlungen wird kritisiert. So wird im Beitrag der Vorsitzende vom Bundesverband der Rentenberater zitiert: „Ich habe bisher ungefähr 40 Bescheide gesehen, die lagen zwischen 5 Euro und 200 Euro.“

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Ähnlich ernüchternd ist auch das Stimmungsbild, das Verena Bentele, Vorsitzende des Sozialverbands VdK zeichnet. So seien viele Mitglieder ihres Verbands enttäuscht, weil sie nur fünf, zehn oder 20 Euro mehr bekämen. Jene, die 70 oder 100 Euro bekommen, seien die Ausnahme. Mit solchen Beträgen dürfte es Betroffenen schwerfallen, der Altersarmut auszuweichen.

Kritikpunkt 3: Die Grundrente ist verfassungswidrig

Den schwersten Vorwurf erhebt allerdings Franz Ruland, der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung. Im Kern geht es dabei um die Abweichung vom Äquivalenzprinzip. „Das Äquivalenzprinzip besagt, dass Versicherte mit gleich hoher Leistung auch gleich hohe Renten bekommen müssen und Versicherte mit unterschiedlich hoher Beitragsleistung unterschiedliche hohe Renten zur erwarten haben“, so Ruland im Beitrag. Mit der Grundrente werde von diesem Prinzip abgerückt. Ruland geht davon aus, dass etliche Fälle vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden. Dabei geht es vor allem um solche Fälle, in denen Teilzeitbeschäftigte ihre Altersbezüge mit der Grundrente verdoppeln, während Vollzeitbeschäftigte auf denselben Rentenbetrag kommen, obwohl sie erheblich höhere Beiträge geleistet haben.

Ganz ähnlich argumentierte ein Gutachten der arbeitgebernahen Lobby-Organisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) als die Grundrente im Parlament verabschiedet wurde. Auch darin wurde auf die Verletzung des Äquivalenzprinzips hingewiesen (Versicherungsbote berichtete).

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Zum vollständigen 'Plusminus'-Beitrag.

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