Versicherer warnen vor frostbedingten Leitungswasserschäden
Die Versicherungswirtschaft warnt aktuell vor Leitungswasserschäden, die durch Frost verursacht werden. Rund 30.000 bis 40.000 Fälle zählen die Versicherer pro Jahr: Im Schnitt verursacht das Schäden zwischen 120 Millionen und 150 Millionen Euro im Jahr. Viele dieser Vorfälle wären vermeidbar.
Bis zu 40.000 Fälle von Frostschäden an Wasserleitungen müssen die Versicherer pro Jahr bezahlen, die Schadensumme steigt auf bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr. Das berichtet aktuell der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Verband verweist darauf, dass das Risiko immer noch unterschätzt werde - und schon kleine Maßnahmen helfen.
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„Obwohl Frostschäden oftmals leicht vermeidbar wären, machen sie immer noch rund fünf Prozent des Schadenaufwandes für Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung aus“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Doch wie lassen sich frostbedingte Schäden verhindern? Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre sei Wärme, berichtet der GDV. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Klingt naheliegend, doch mehrere Rechtsstreite zeigen, dass speziell in Nebengebäuden oder leerstehenden Häusern das Heizen oftmals vernachlässigt oder vergessen wird: etwa, wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt. Oder um einen Keller, Gäste-WC bzw. anderen Raum, der wenig genutzt wird.
Fehlendes Heizen: Schutz der Wohngebäude-Police steht auf dem Spiel
Was der GDV nicht erwähnt: Tatsächlich kann es sogar den Versicherungsschutz kosten, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden: auf die Gefahr hin, dass ein teurer Leitungswasserschaden dann nicht reguliert wird. Entsprechende Klauseln finden sich in den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen. Oft sind darin folgende Pflichten für den Versicherungsnehmer festgeschrieben:
- das Gebäude ausreichend beheizen
- Zustand und Funktion der Heizung regelmäßig kontrollieren oder
- Alle wasserführenden Einrichtungen und Anlagen, die im Außenbereich liegen oder nicht ausreichend beheizbar sind, sperren bzw. entleeren, wenn sie einem Frostrisiko ausgesetzt sind.
Ob die Versicherung zahlen muss oder nicht, hängt aber vom Einzelfall ab. Das gilt auch mit Blick auf die Kontrolle der Heizung. So wird in vielen Verträgen die Formulierung „genügend häufige Kontrolle“ verwendet. Laut einem Richterspruch des Bundesgerichtshofes ist es hier bereits ausreichend, ein störungsfreies Funktionieren der Heizung „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge“ zu garantieren. Ein Versicherungsnehmer bekam eine Geldleistung zugesprochen, obwohl er seine Anlage 11 Tage lang nicht kontrolliert hatte (BGH, 25.06.2008, IV ZR 233/06).
Frostschutzstellung schafft nur bedingt Sicherheit
Der Versicherer-Dachverband warnt darüber hinaus davor, die Frostschutzstellung am Heizkörperventil zu überschätzen. Diese schaffe nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt. Dazu zählen eben auch Wasserrohre und -leitungen.
Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann, rät der GDV weiter. Dabei sollten auch die Kellerfenster überprüft werden. Und weiter: Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.
Auch Industrieversicherer betroffen
Was für den privaten Haushalt gilt, gilt im selben Fall auf für gewerbliche Policen. Das zeigt eine Studie des Industrieversicherers Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), für die Daten zu Leitungswasserschäden von 2010 bis 2020 ausgewertet wurden. Demnach kostet ein Leitungswasserschaden die deutschen Industrieversicherer im Schnitt 20.000 Euro, doch Einzelschäden können auch bis zu vier Millionen Euro verschlingen.
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Auch hier herrscht ein besonders hohes Risiko in der kalten Jahreszeit, sodass Frostschäden häufig eine Ursache sind. Von den in der Studie ausgewerteten 5.318 Leitungswasserschäden ereigneten sich laut Allianz 36 Prozent um die Silvesterzeit. Kein Zufall: Zwischen Weihnachten und Neujahr sind ganze Betriebe im Urlaub, oft befindet sich dann noch Restwasser in den Anlagen auf Baustellen und Firmen. Gefrieren die Leitungen dann oder sorgt ein Leck für austretendes Wasser, werden diese Schäden dann oft nicht bemerkt: Das Wasser kann sich unbemerkt ausbreiten. Gerade bei Bestandsgebäuden seien viele Wasserschäden vermeidbar, wenn Leitungen und Armaturen regelmäßig überprüft und gewartet werden, gibt die Allianz-Tochter zu bedenken.