Der Dieselgate-Skandal um gefälschte Abgaswerte belastet auch die Versicherungswirtschaft. 1,21 Milliarden Euro müssen die Rechtsschutzversicherer allein für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten zahlen, so zeigt eine aktuelle Erhebung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Der Dieselskandal bleibt damit das teuerste Schadenereignis in der Rechtsschutzversicherung überhaupt“, berichtet Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV.

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Nach den jüngsten Erhebungen der Versicherungswirtschaft nahmen bis Ende Oktober rund 380.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung im Streit mit Autoherstellern wegen mutmaßlich manipulierter Abgaswerte in Anspruch. Das sind 25.000 Fälle mehr als im Mai, als zuletzt die Dieselgate-Kosten von der Branche erhoben wurden.

„Der Gesamtstreitwert aller über die Rechtsschutzversicherer abgewickelten Diesel-Rechtsschutzfälle ist damit auf 9,8 Milliarden Euro gestiegen“, so berichtet Asmussen. „Der durchschnittliche Streitwert pro Diesel-Fall liegt inzwischen bei rund 26.000 Euro.“ Zu Beginn des Dieselgate-Skandal habe der Streitwert im Schnitt noch 22.500 Euro betragen: Das zeige, dass zunehmend auch hochpreisige Automodelle betroffen seien sowie eine steigende Zahl an Herstellern.


Musterfeststellungsklage endete mit Vergleich

Der Autobauer VW und Tochterfirmen haben weltweit Millionen Kunden von Dieselautos mit gefälschten Abgaswerten getäuscht: so viel kann mittlerweile aufgrund mehrerer Urteile bestätigt werden. Viele Autofahrer, die sich von den Herstellern enttäuscht sehen, bemühen ihre Rechtsschutz-Police: um sich schlimmstenfalls über alle Instanzen kämpfen zu müssen.

Eingerechnet sich auch die Kosten für eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW, die mit einem Vergleich endete. Mehr als 245.000 Verbraucherinnen und Verbraucher haben laut VW eine Entschädigungszahlung von insgesamt mehr als 750 Mio. Euro erhalten (Stand: Dezember 2020).

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Im Mustervergleich hatten Juristen von vzbv und VW für die teilnehmenden Kunden je nach Fahrzeug Zahlungen zwischen 1350 und 6257 Euro vereinbart, um den Wertverlust infolge des Dieselgate auszugleichen, so berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa): abhängig vom Alter und Typ des Fahrzeugs. Das Besondere: Wer den Vergleich akzeptiert, dürfe das betroffene Auto behalten. Nicht so, wer auf eigene Faust klagt: Dann winken höhere Summen, aber der PKW muss im Fall eines erfolgreichen Urteils zurückgegeben werden.

mit Pressematerial GDV