Einfaches Standardprodukt gefordert
Müller beruft sich bei seinen Forderungen ausgerechnet auf eine Studie aus der Finanzwirtschaft. So hat eine Analyse des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) -eine Denkfabrik, die unter anderem von der Deutschen Bank und der Zurich finanziert wird- ergeben, dass die Betriebsrente im Vergleich zu anderen geförderten Formen der Altersvorsorge oft schlechter abschneide. Auch DIA-Sprecher Klaus Morgenstern stellt die Befreiung von der Sozialabgabepflicht gegenüber „Welt am Sonntag“ infrage. Diese sei als Anschubphase gedacht gewesen, damit mehr Menschen betrieblich vorsorgen: Man müsse aber überlegen, ob „die ungünstigen Wechselwirkungen mit der gesetzlichen Rente am Ende mehr Nachteile bringen“.
- Verbraucherzentrale mahnt Reformen bei Betriebsrenten an
- Einfaches Standardprodukt gefordert
Der vzbv hat ein Positionspapier auf der Webseite veröffentlicht, wo er die Forderungen zusammenfasst. Und auch noch einmal gegen den Provisionsvertrieb schießt. "Auch in der bAV gibt es Angebote, bei denen bereits zu Beginn erhebliche Abschlusskosten anfallen, die zum großen Teil als Provision an den Vertrieb fließen. Diese Kostenvorauszahlung führt dazu, dass zu Beginn der Vertragslaufzeit große Teile des eingezahlten Kapitals gar nicht als Kapital im Vertrag landen", schreibt der Verband im Positionspapier. Er macht sich für ein Verbot von Provisionen für bestimmte Altersvorsorge-Produkte stark: ähnlich wie in England und den Niederlanden.
Anzeige
Kritik an Versicherungslösung
Auch mit den vermeintlichen Garantien beim Versicherungsmantel gehen die Verbraucherschützer hart ins Gericht. „Vorsorge im Versicherungsmantel bietet keine Sicherheit“, argumentiert der Verband. Er schreibt: „Besteht beispielsweise die Gefahr, dass ein Versicherer dauerhaft nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, kann die Garantie herabgesetzt werden. Auch bei den Rentenfaktoren können Versicherer einen garantierten Rentenfaktor ändern, wenn dies notwendig ist. Zusätzlich kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Ausnahmefällen auch „hart“ garantierte Leistungen senken oder die Auszahlung ganz stoppen“.
Die Verbraucherschützer plädieren für die Schaffung eines öffentlich-rechtlich organisierten Vorsorgefonds, der für die betriebliche Vorsorge genutzt, aber auch mit der privaten Altersvorsorge kombiniert werden könne. Vorbilder hierfür sind Länder wie Schweden oder Norwegen: Der norwegische Staatsfonds wies zum Stichtag 31. Dezember nach eigenen Angaben einen Gesamtwert von umgerechnet 1,046 Billionen Euro auf und machte im Coronajahr 2020 100 Milliarden Euro Gewinn.
Anzeige
Wie sicher ist ein öffentlicher Vorsorgefonds?
Doch auch an einem solchen öffentlich organisierten Fonds gibt es Kritik: „Das ist nicht zu Ende gedacht, weil Kosten schöngerechnet, der administrative Aufwand unterschätzt und die kannibalisierende Wirkung gegenüber vorhandener Vorsorge ausgeblendet wird“, mahnte etwa Georg Thumes, Vorstandschef der Arbeitsgemeinschaft für bAV. Es bestünde zudem die Gefahr, dass ein solcher Fonds in Zeiten leerer Kassen nicht vor dem Zugriff des Staates sicher sei. Ein weiteres Argument: Entwickelt sich ein solcher Fonds nicht wie gewünscht und macht Verluste, könnte darunter die Akzeptanz in der Bevölkerung leiden. So machte etwa der Schwedische Staatsfonds in den ersten Jahren zweistellige Verluste, was den Unmut der Bürger und der Presse hervorrief: und ihm Legitimationsprobleme bescherte.
- Verbraucherzentrale mahnt Reformen bei Betriebsrenten an
- Einfaches Standardprodukt gefordert