Aktuare raten zu stabilem Garantiezins
Der Höchstrechnungszins soll zum 1. Januar 2021 auf dem Niveau des kommenden Jahres bestehen bleiben. Das empfiehlt der Deutsche Aktuarverein (DAV). Das letzte Wort hat jedoch das Bundesfinanzministerium.
Aktuell liegt der Garantiezins für Neuverträge in der klassischen Lebensversicherung, also die garantierte Rendite auf den Sparanteil einer Police, bei mageren 0,9 Prozent. Noch 1994 betrug der Garantiezins 4,0 Prozent – viele der Verträge müssen auch heute noch bedient werden.
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Im kommenden Jahr wird der Garantiezins erneut gesenkt und dann nur noch 0,25 Prozent betragen. Damit ist der Gesetzgeber dem Vorschlag der Mathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung nachgekommen. Die Aktuare hatten bereits für 2020 eine Senkung auf 0,5 Prozent angemahnt. Für das Jahr 2023 empfiehlt die DAV nun den Höchstrechnungszins unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen. Generell würde eine weitere Absenkung des Garantiezinses vermutlich eher nicht die gewünschten Erfolge bringen. Denn für bereits bestehende Policen würde die Absenkung keine Folgen haben. Überdies kann jeder Versicherer individuell entscheiden, ob er den Höchstsatz ausschöpfen möchte oder eben nicht.
Hintergrund: Die anhaltende Zinsflaute macht es Lebensversicherern schwer, ihr Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Staatsanleihen mit guter Bonität, in die deutsche Lebensversicherungen früher bevorzugt investierten, werfen nun kaum noch zählbares ab. Deshalb haben die Unternehmen schon länger ihre Produktpalette umgebaut und haben Angebote mit Garantiezinsen eingemottet. Inzwischen sind selbst Beitragsgarantien bei Altersvorsorgeprodukte nicht mehr standardmäßig verbaut.
Aktuare fordern Reformen
Überdies fordert der Kölner Verein umfassende Reformen bei der geförderten Altersvorsorge. So sollen die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte möglichst neu aufgestellt werden. Zuletzt hatten die Aktuare vor allem Überarbeitungen des vollständigen Beitragserhalts bei der Riester-Rente sowie der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung angemahnt.
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„Die weiterhin vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie verengt unnötigerweise die Möglichkeiten, in chancen- und damit renditereichere Anlageformen zu investieren“, erklärt DAV-Vorstandsvorsitzender Herbert Schneidemann. Sinnvolle Garantien lägen deutlich unterhalb des Beitragserhalts, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde.