Wann bieten Versicherungsmakler ihrem Kunden einen ‚hinreichenden Marktüberblick‘? Diese Frage stand im Zentrum juristischer Auseinandersetzungen, die Check24 und Verivox verloren. Tenor der beiden Entscheidungen: Die als Makler registrierten Vergleichsportale müssen deutlicher auf Einschränkungen bei der Anbieterauswahl hinweisen.

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VZ Baden-Württemberg mahnt Check24 erfolgreich ab

Doch ein eingeschränkter Versicherungsvergleich könne nicht als „offizieller Tarifrechner“ bezeichnet werden - das sei irreführend, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Check24 erwecke mit dieser Formulierung den Eindruck, der Vergleich sei objektiv und ermögliche einen vollständigen Marktüberblick.

Verwendet wurde die Formulierung, an der sich die Verbraucherschützer störten, auf den Webseiten von Check24, auf denen ein Vergleich privater Krankenversicherungen angeboten wurde. „Gerade im Bereich Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem ‚offiziellen Rechner‘ spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, sagt Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherschützer mahnten Check24 deshalb wegen Irreführung ab und teilten nun mit, dass der Vergleicher eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben habe. Wie die Verbraucherzentrale weiter mitteilt, ersetzen Tarifvergleichsrechner „in aller Regel keine detaillierte, verbraucherorientierte Beratung durch einen fachkundigen Versicherungsvertrieb“.

Und der Vergleich privater Krankenversicherungen bei Check24? Tatsächlich findet sich das Wörtchen „offiziell“ nicht mehr auf Webseiten. Stattdessen wird auf „knapp 3.500 Tarifkombinationen von 23 Unternehmen“ hingewiesen (siehe Screenshot).


Und Check24 listet jene Anbieter, die nicht im Vergleich enthalten sind: Central, Debeka, DEVK, HUK-Coburg, LVM, Mecklenburgische, Pax Familienfürsorge und Union.