VorlesenPausieren 4/104. Während der Ausbildung ist man über die Eltern privat krankenversichertIm Studium trifft dies zu – sofern man sich vor Antritt des Studiums unter Vorlage einer Bescheinigung der bestehenden privaten Krankenversicherung von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt. In der Ausbildung gilt dies jedoch nicht. Private Krankenversicherungen kommen nicht für auszubildende Kinder auf. Diese müssen sich in der Ausbildung selbst versichern. Wer in der Ausbildung gesetzlich krankenversichert ist, kann aber eine Anwartschaft abschließen. Mit dieser können Azubis eine erneute Risikoprüfung zu einem späteren Zeitpunkt vermeiden, wenn sie später wieder in die private Krankenversicherung wechseln möchten.pinger / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelVom schlechten Schüler zum besten Ansprechpartner für nachhaltige Absicherung von BildungseinrichtungenNächster ArtikelNächster ArtikelErgo muss erneut Zinsen in der Lebensversicherung senken