„In Zeiten der Niedrig- oder gar Negativzinsen hat die Riesterrente ausgedient.“ Das sagt Carsten Zielke, Aktuar und Geschäftsführer der Zielke Research Consult, dessen Meinung in der Branche anerkannt ist. Das Problem: Riester sieht vor, das Kapital zu verhalten und zu verrenten. Deshalb müssen die Versicherer in festverzinsliche Papiere investieren, die aktuell kaum Rendite oder nur Negativrendite einbringen. Das führe zu Verlusten bei den Versicherungsnehmern.

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Die Riester-Rente sieht vor, dass mindestens die eingezahlten Beiträge sowie die staatlichen Zulagen zu Beginn der Rentenphase erhalten bleiben. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Anbieter diese Garantie weitestgehend mit festverzinslichen Papieren absichern müssen. Und das stellt auch die Anbieter vor Probleme. In den letzten Jahren und Monaten haben mehrere Versicherer und Banken das Neugeschäft mit Riester eingestellt, unter anderem die Stuttgarter, DWS und die DEKA. Die Begründung: aktuell lohnen sich die Verträge weder für die Anbieter selbst noch für Kundinnen und Kunden.

Inflation entwertet Riester-Rente

Zielke nennt nun neue Zahlen. Der Analyst hat errechnet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher für 100 eingezahlte Euro im Schnitt 110,30 Euro herausbekommen, wenn sie ihren Riester-Vertrag 35 Jahre lang besparen. Bei jährlich 100 eingezahlten Euro ergebe sich so nach 35 Jahren ein Kapital von 4820,63 Euro. Tatsächlich bleibe bei zwei Prozent Inflation ein Realwert von 2410,45 Euro übrig.

Hinzu komme, dass die Versicherer trotz einer tatsächlichen Lebenserwartung von 76,6 Jahren bei Jungen und 83,4 Jahren bei Mädchen von einer Lebenserwartung von 93 Jahren bei Riester-Beziehern ausgingen. Hier hatte bereits der Bund der Versicherten (BdV) kritisiert, dass die Anbieter mit völlig überzogenen Lebenserwartungen kalkulieren. Manche Anbieter würden sogar ein Lebensalter von 150 Jahren veranschlagen, wenn eine heute 37jährige Frau einen solchen Vertrag abschließe.

Steuertopf ab 85 Jahren

Zielke ist aber kein grundsätzlicher Gegner der Riester-Rente: Damit die staatlich geförderte Altersvorsorge überleben könne, fordert er Reformen von der Politik. „Damit die Versicherer die Kundengelder stärker am Kapitalmarkt anlegen und eine angemessenere Rendite erzielen können, sollte die Regierung den Verrentungszwang aufheben und den Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr festlegen“, sagt der Mathematiker. Nach dem 85. Lebensjahr solle dann die Gemeinschaft mit Steuergeldern aufkommen, um den Sparenden eine Rente bis zum Lebensende zu sichern. Das sei effizienter.

Zielke fordert also eine teilweise Abschaffung des Verrentungszwangs: Und gibt zu bedenken, dass davon auch die Versicherer selbst profitieren könnten. Die Solvenz der deutschen Lebensversicherer würde sich um den Faktor 1,6-2,0 verbessern. Zudem könne über den Kapitalmarkt mehr Geld in nachhaltige Anlagen investiert werden, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Denn aktuell können die Versicherer auch deshalb nicht große Teile des verwalteten Geldes in nachhaltigere Anlagen umschichten, weil die gehaltenen Anleihen eben lange Laufzeiten haben: und nur mit Verlusten ausgetauscht werden könnten.

Auch für Riester-Verträge im Bestand solle der Verrentungszwang fallen. „Die Kunden können dann wählen, ob sie die lebenslange Rente oder eine Kapitalauszahlung wollen", so Zielke.

Mehr Wettbewerb durch Wegfall Verrentungszwang

Warum dann aber überhaupt an Riester festhalten? Das Umlageverfahren in der gesetzlichen Rente gerate ab 2025 enorm unter Druck, weil dann viele Babyboomer in den Ruhestand wechseln, gibt Zielke zu bedenken. Ein Problem, das die Politik aber aufschiebe, wenn sie jetzigen am Status Quo festhalte. Aus dieser Perspektive macht es nicht nur Sinn, zusätzliche Privatvorsorge zu fördern: es ist sogar erforderlich. Durch Abschaffung des Verrentungszwangs würde sich der Wettbewerb der Anbieter zudem erhöhen: Sie würden vielseitigere und renditenreichere Produkte anbieten können. Etwa auch Verträge mit lebenslangen Renten, da nur der Zwang hierzu wegfalle: aber auch flexiblere und Mischmodelle.

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Notwendig seien zudem Änderungen bei der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Die heutigen Regeln würden die Versicherer dazu zwingen, nach wenig rentablen historischen Zinssätzen zu kalkulieren, was zum Beispiel das Investment in Realwerte wie Aktien erschwere. Hier sei es notwendig, dass die verstaubte HGB-Rechnungslegung wie in den meisten EU-Ländern durch die ökonomischere IFRS-Rechnungslegung ersetzt werde.

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