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Geht es darum, die neue Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD umzusetzen, zeigt sich Deutschland sehr sanktionsfreudig. 1.562 aufsichtsrechtliche Maßnahmen für das Jahr 2020 wurden der europäischen Versicherungsaufsichts-Behörde EIOPA gemeldet: Das sind rund 80 Prozent aller europäischen Sanktionen. Das geht aus dem „Jahresbericht zu Sanktionen im Rahmen der Versicherungsvertriebsrichtlinie 2020“ (PDF, englisch) hervor, den die europäische Versicherungsaufsicht zum zweiten Mal überhaupt vorlegte.

17 Mitgliedsstaaten verhängen IDD-Sanktionen

Insgesamt, so berichten die Aufseher, wurden in 17 Mitgliedsstaaten Sanktionen wegen Verstößen gegen die IDD verhangen. Die Gesamtzahl beläuft sich auf 2.172 Sanktionen. Für den Berichtszeitraum 2018-2019 wurden europaweit 1.923 Verstöße gemeldet (Versicherungsbote berichtete). Allerdings stieg die Zahl der Mitgliedsstaaten, in denen überhaupt Sanktionen verhängt wurden, von 8 auf 17.

In etwa der Hälfte aller Fälle wurden die Betroffenen mit Geldstrafen sanktioniert. Die Summe der so eingetriebenen Gelder gibt die EIOPA mit 793.571 Euro an. Allerdings: Jenes Land, das allein für 80 Prozent der Strafen verantwortlich war, konnte keine Daten über die Höhe der Bußgelder melden: Deutschland.

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Die höchsten Strafzahlungen wurden aus Belgien gemeldet. Dort sorgten 156 IDD-Verstöße für 302.500 Euro Bußgeldzahlungen. In Island wurden für zwei Verstöße insgesamt 224.215 Euro Strafe verhangen.

Gegen welche Vorschriften verstoßen wurde

In der Auswertung der Aufseher heißt es weiter, dass die überwiegende Mehrheit der Sanktionen (über 80%) Verstöße gegen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen aus Artikel 10, IDD betreffen. Konkret waren das 2020 bei weitem Verstöße in Bezug auf die Aus- und Weiterbildungsanforderungen, gefolgt von den Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung.

IDD: Verstöße gegen Weiterbildungspflicht wichtigster Sanktions-Grund

Dieses Bild spiegelt sich auch in Deutschland wider. 1.025 Verstöße gegen Artikel 10, Absatz 2 (Weiterbildungspflicht) wurden gemeldet. In 398 Fällen wurde Versicherungsvermittlern in Deutschland die Erlaubnis entzogen. Das sind etwa halb so viele wie im Vorjahr. Dabei lag in 87 Fällen ein Verstoß gegen Artikel 10, Absatz 3 (guter Leumund), vor. In 305 Fällen des Erlaubnis-Entzugs waren Verstöße gegen die Vorschriften zur Berufshaftpflichtversicherung (Artikel 10, Absatz 4) ursächlich.

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AfW: IHK-Aufsicht funktioniert

Für den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zeigen diese Zahlen, dass die Vermittler-Aufsicht durch die IHKn funktioniert und kein Aufsichtswechsel zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig ist. „Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht aller § 34f und § 34i Vermittler“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

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