Bafin entzieht Steuerberater-Pensionskasse die Erlaubnis
Die Pensionskasse der Steuerberater darf künftig kein Neugeschäft mehr schreiben. Denn die BaFin hat dem Unternehmen die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen.
Die Deutschen Steuerberater Versicherung befindet sich schon seit längerer Zeit in Schieflage. Bereits im Dezember 2018 hatte die Pensionskasse der Steuerberater einräumen müssen, dass sie seit einem Jahr die Solvenzanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfüllen kann. Der Versicherer verfügte einfach nicht über genug Eigenkapital, um die Renten seiner Mitglieder auch langfristig zu garantieren.
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Infolge der Probleme musste die Pensionskasse der BaFin einen Sanierungsplan vorlegen. Die Aufsichtsbehörde kann Anbieter in finanzieller Schräglage zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Monatlich müssen die betroffenen Gesellschaften Bericht erstatten. Im Juni 2019 vermeldete die Pensionskasse, dass sich die rund 8.000 Versicherten auf höhere Beiträge und gekürzte Renten einstellen müssen. Auch die Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen der Gesellschaft sollen auf Zinsen verzichten. Im Dezember 2019 wurde schließlich der Garantiezins auf 2,25 Prozent begrenzt. Von den Kürzungen betroffen sind alle Verträge.
Im Februar 2020 folgte schließlich die nächste schlechte Nachricht: Denn die Pensionskasse musste das vermelden, was die BaFin bereits im vergangenen Jahr angedroht hatte. Damals hatten die Finanzwächter den vorgelegten Finanzierungsplan als nicht genehmigungsfähig abgelehnt und den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb angekündigt. Dies ist mit Bescheid zum 6. Februar 2020 formell geschehen. Folglich hätte die Pensionskasse kein Neugeschäft mehr schreiben dürfen. Allerdings wurde die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides nicht angeordnet. Ergo war der Bescheid zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht bestandskräftig. Deshalb leitete das Unternehmen ein Widerspruchsverfahren ein und klagte später.
Der Kampf um die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts war letztendlich vergebens. Denn mit Ablauf des 31. Dezember 2021 ist der Bescheid aus dem Februar 2020 bestandskräftig geworden. Das Bonner Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Zudem war der vorgelegte Finanzierungsplan aus Sicht der Finanzaufseher einfach unzureichend. Folglich darf die Pensionskasse des steuerberatenden Berufs seit Jahresbeginn keine neuen Versicherungsverträge abschließen und bestehende Versicherungsverträge weder verlängern noch erhöhen. Das geht aus einer BaFin-Meldung hervor.
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Neue Versicherte hatte das Unternehmen bereits seit Oktober 2018 nicht mehr auf. Die Steuerberater-Versicherung wolle sich nun auf den Bestand konzentrieren. "Um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter sicher zu stellen, benötigt die Pensionskasse kein Neugeschäft, da die bestehenden Verträge kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig von einem etwaigen Neugeschäft sind.", heißt es in einer Pressemitteilung. Für die Versicherten der Pensionskasse würden sich keine Veränderungen ergeben. Überdies habe der Vorstand beschlossen, die Klage gegen den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nicht weiterzuführen.