Im Juli 2014 wurde die Rente mit 63 eingeführt. Dadurch konnten Arbeitnehmer, die 45 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben, bereits ab Vollendung des 63. Lebensjahres ohne Abzüge in die Altersrente gehen. Und die Nachfrage nach der vorzeitigen abschlagsfreien Rente boomt, wie aktuell die BILD berichtet. Die Kosten für den Staat sind damit deutlich höher als ursprünglich kalkuliert.

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Bisher 340.000 Bezieher mehr als erwartet

Die BILD hat Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ausgewertet. Demnach seien die Gesamtausgabe für die „Rente mit 63“ auf über drei Milliarden Euro pro Monat angewachsen. Zwar wurden demnach im vergangenen Jahr rund 2,5 Prozent weniger vorzeitige Renten nach 45 Beitragsjahren bewilligt. Aber das waren immerhin noch 254.337 Neurentnerinnen und Neurentner.

Somit haben seit Einführung schon 1,74 Millionen Ruheständler von der „Rente mit 63“ Gebrauch gemacht. Das sind 340.000 mehr, als von der Politik ursprünglich kalkuliert. Weil sie lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben und das Modell speziell bei qualifizierten Berufen beliebt ist, erhalten die Ruheständler auch überdurchschnittlich hohe Altersbezüge: im Schnitt 1.547 Euro Nettorente pro Monat.

Kritik von Arbeitgebern und Wirtschaftsnahen Instituten

Die „Rente mit 63“ hat wiederholt Kritik auf sich gezogen. Unter anderem hatte der Verband der Familienunternehmer die hohen Steuerzuschüsse bemängelt, die gerade in Corona-Zeiten die Staatskassen belasten. Das ifo-Institut machte in einer Studie darauf aufmerksam, dass nicht allein die direkten Steuerzuschüsse die Staatsfinanzen belasten. Allein von 2014 bis 2016 seien auch 12,5 Milliarden Euro an Steuern und Sozialabgaben durch die abschlagsfreie Rente für besonders langjährige Versicherte weggefallen. Auch der Rentenversicherung könnten so pro Jahr rund 600 Millionen Euro an Beitrag verloren gehen.

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Der Begriff „Rente ab 63“ ist hierbei leicht irreführend. Denn nur der Geburtsjahrgang 1952 konnte tatsächlich abschlagsfrei mit 63 in den Ruhestand wechseln. Für jedes spätere Geburtsjahr verschiebt sich der mögliche Renteneintritt um zwei Monate nach hinten. So konnte beispielsweise der Geburtsjahrgang 1953 erst mit 63 Jahren und zwei Monaten in den Ruhestand wechseln. Für Rentner, die 1964 geboren sind, ist der abschlagsfreie Übergang in die Rente sogar erst mit 65 Jahren möglich.