Rechnung richtig - basiert aber auf falschen Annahmen

Nun muss man dem Aktuar Kleinlein zugestehen, dass er richtig gerechnet hat. Allerdings ging er von falschen Annahmen aus. Denn nicht die DVAG, sondern die Mitglieder des Bundesverbands Deutscher Vermögensberater haben die 145.000 Riester-Neuverträge geschrieben. Zwar gibt es enorme Überschneidungen zwischen dem Verband und der DVAG. Aber etwa 3.000 DVAG’ler sind gar kein Mitglied im Verband. Und, wie Vorstand Dr. Helge Lach gegenüber Versicherungsbote betonte, seien auch andere Allfinanzberater im Verband Mitglied - nicht ausschließlich solche von der DVAG. Die Übertragung der BDV-Zahlen auf die DVAG dürfte also allein deshalb schon scheitern.

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Hinzu kommt, dass wohl nicht jeder Abgang zwangsweise für eine Kündigung stehen muss. So schreibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Anfrage von Versicherungsbote, was er unter 'Abgängen' versteht: „Abgänge sind Storno bzw. Todesfälle, aber auch abgefundene Renten (wenn die monatliche Rente unter 1% der sog. Bezugsgröße nach §18 SGB IV liegt - derzeit also unter 32,90 Euro).“ Eine Nachfrage bei Tim Wolff, der den BdV-Blog-Beitrag kommentierte, ergab allerdings, dass die DVAG in ihren Statistiken auch Verträge, die in die Leistungsphase wechseln, als 'Abgang' listet.

Das erneute Aufflammen der Debatte, ob die Riester-Rente nun Erfolg sei oder nicht, zeigt vor allem: Es mangelt an klaren, aussagekräftigen Zahlen: Wünschenswert wären zum Beispiel Angaben über die durchschnittlichen Einzahlungen, Laufzeit und Auszahlungen. Ein Blick in das Zahlenwerk des Bundesfinanzministeriums ist dabei wenig hilfreich. Denn dort werden ohnehin nur solche Verträge statistisch ausgewertet, die auch Förderung erhalten haben. Das trifft nicht per se auf jeden Riester-Vertrag zu und schon gar nicht auf solche, die in Verrentung sind. Davon gab es laut GDV 2020 etwa 290.000.

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