HanseMerkur

HDI

Das Vorgehen ist zwischen dem Schadenbereich und Produktmanagement abgestimmt. Zu diesem Thema gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen. Mehrheitlich ging die Rechtsprechung davon aus, dass die Dusche eine mit dem Rohrsystem verbundene sonstige Einrichtung darstellt. Wir haben uns dieser Ansicht angeschlossen und sind in der Vergangenheit in vielen Fällen von einem versicherten Ereignis in der Leitungswasserversicherung ausgegangen. Dieser Ansicht ist der BGH nicht gefolgt. Das aktuelle Urteil ist eindeutig. Wir werden dem Urteil ab sofort folgen und die darin aufgeführten Grundsätze im Rahmen der Schadenbearbeitung berücksichtigen.

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Helvetia

Aktuell wurde noch kein Urteil von der Helvetia gefällt.

HH Feuerkasse / Provinzial

Gelangt z.B. durch undichte Fugen, gerissene Fliesen oder fehlerhafte Armaturenabdichtungen Leitungswasser bestimmungswidrig hinter die Fliesen der Dusche, so besteht für die dadurch entstandenen Durchnässungsschäden Versicherungsschutz. Die Ursachenbeseitigung ist nicht ersatzpflichtig. Als äußere Grenze der Einrichtung Dusche gilt die Außenkante der Abdichtungsschicht. Zur Abdichtungsschicht zählen der Fliesenkleber oder -mörtel, das Fugenmaterial und -bei neuerer Bauart- die Abdichtungsfolie. Aus welchem Material die nachfolgende bauliche Ebene besteht (Beton, Kalksandstein, Leichtbausteinen, Gipskartonplatten etc.) spielt dabei keine Rolle. Der Durchnässungsschäden daran ist ersatzpflichtig.

HVS

Wir werden uns nicht auf das Gerichtsurteil beziehen und weiterhin Schäden in der Leitungswasserversicherung ersetzen, die durch bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus einem verfugten und verfliesten Bereich, der unmittelbar an eine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt, entstehen.

Interlloyd

Interlloyd So haben wir es bisher schon gehandhabt, da andere OLG dieses bisher so bestätigt haben. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist, wie wir mit dieser Lücke in den Bedingungen umgehen. Das Thema haben wir auch schon seit Jahren intern diskutiert, aber mit offenem Ausgang.

InterRisk

Der Entscheidung lag der Fall eines Versicherten zugrunde. Dieser hatte wegen einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne und der angrenzenden Wand einen Nässeschaden erlitten. Bisher galten in unserem Haus, die aus diesen Fällen resultierenden Nässeschäden, als versicherter Leitungswasserschaden. Unser Anliegen ist es, auch weiterhin im Sinne der Versicherungsnehmer zu entscheiden. Im Interesse unserer gemeinsamen Kunden möchten wir daher bis auf weiteres an unserer bisherigen Regulierungspraxis festhalten. Diese Regelung findet Anwendung im Rahmen aller Deckungskonzepte (L - XL und XXL) sowie aller Tarifgenerationen der Wohngebäudeversicherungen.

Konzept

Stellungnahme fehlt noch

Neuendorfer

Die Regulierungsvorgehensweise war bereits vor Verkündigung des aktuellen Urteiles bei uns ganz klar: Der Premiumtarif beinhaltet die Folgeschäden infolge einer schadhaften Fuge (und der Komforttarif schließt diesen Versicherungsschutz aus).

R+V

Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden, weil Dehnungs-/Anschlussfugen von Badewannen oder Duschen in Badezimmern undicht geworden sind. Nicht umfasst sind folgende Risiken: Gemeinschaftsduschanlagen wie z.B. in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Campinganlagen oder Wellnessbereichen in Hotels sowie Fugen von Reinigungsflächen wie z.B. der Boden in Großküchen. Die detaillierte Prüfung und Einschätzung eines tatsächlichen Schadens ist natürlich in jedem Fall Aufgabe der Schadenabteilung.

Rhion

Stellungnahme fehlt noch.

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SIGNAL IDUNA

Aktuell werden diese Schäden noch übernommen, Urteil wird noch geprüft, Stellungnahme folgt.

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