Versicherungskammer(VKB)

Waldenburger

Stellungnahme fehlt noch.

Anzeige

Württembergische

Nässeschäden durch beschädigte Fugen sind in unseren Bedingungswerken nicht explizit versichert. Dennoch ist es unsere derzeitige Regulierungspraxis, diese Schäden im Rahmen der Verträge vollumfänglich zu regulieren, wenn die Gefahr LW versichert ist. Wichtig: Es ist der Nässeschaden versichert, der Fugenschaden nicht.

Zurich

Abweichend von diesem Urteil gilt für über unsere Privatkundenversicherungsprodukte versicherten Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser die Regulierungsvorgabe und -praxis, dass nach wie vor solche Schäden im Rahmen der Wohngebäudeversicherung reguliert werden. Die Regulierung erfolgt im Rahmen der bestehenden Leitungswasserdeckung. Es gelten daher auch die normalen bedingungsgemäßen Ausschlüsse wie z.B. Ausschluss von Schäden durch Schimmel oder Schwamm.

vorherige Seite
Seite 1/2/3/