Die Ampelregierung will Rentnerinnen und Rentner bei der Einkommenssteuer entlasten - das hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bereits bestätigt. Demnach werden die Rentenbeiträge schneller von der Steuer befreit, als dies der bisherige Stufenplan nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) von 2005 vorsah:

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Bereits ab 2023 sollen Beiträge, die für die Rente eingezahlt werden, als Sonderausgaben voll von der Steuer absetzbar sein, damit zwei Jahre früher als geplant. Auch soll der steuerpflichtige Anteil auf Altersrenten langsamer ansteigen: ab kommenden Jahr um einen halben Prozentpunkt per annum. Damit werden Renten erst ab 2060 voll steuerpflichtig und nicht -wie ursprünglich festgeschrieben- bereits 2040. Entsprechend ist es im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgehalten.

Notwendig wurde diese Reform nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach zukünftigen Rentner-Generationen eine Doppelbesteuerung droht. Der Hintergrund: 2005 wurde ein Systemwechsel in der Steuerpolitik der Renten angeschoben: Während die eingezahlten Beiträge schrittweise nach und nach steuerfrei gestellt werden, müssen die Renten im Alter dann zunehmend versteuert werden. Es ist verfassungswidrig, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen stammen und in der Auszahlungsphase später noch einmal versteuert werden.

Bis zu 23.500 Euro Steuervorteil für Topverdiener

Doch wer profitiert von der geplanten Reform: und in welchem Umfang? Das hat der renommierte Rentenexperte und Finanzmathematiker Werner Siepe aktuell anhand von mehreren Musterfällen nachgeprüft. Hierfür schaut er auf die Auswirkungen für sogenannte Standardrentner (Durchschnittsverdiener mit monatlich rund 3240 Euro brutto und 45 Entgeltpunkten) und „Höchst-Rentner“: ein Topverdiener, der im Westen immer die Beitragsbemessungsgrenze toppt, aktuell bei 7.050 Euro brutto monatlich.

Eingerechnet werden für die künftigen Prognosen die Daten des aktuellen Rentenversicherungsberichts, etwa mit Blick darauf, wie sie die Beitragsbemessungsgrenze und die Rente jährlich entwickeln. Zudem wird davon ausgegangen, dass die Rente für 20 Jahre bezogen wird.

Der höchste Steuervorteil ergibt sich demnach für Rentnerinnen und Rentner des Jahrgangs 1975, die 2040 in Rente gehen. Der Standardrentner kann dank der geplanten Reform knapp 12.500 Euro Steuern in den 20 Jahren seines Rentenbezugs sparen. Noch besser schneidet der Topverdiener ab. Mit 23.522 Euro Steuervorteil für 20 Jahre spart er fast doppelt so viel. Zu beachten ist, dass der Top-Rentner laut Musterfall bereits mit nach 40 Beitragsjahren mit 65 in Rente geht - das entspricht dem Schnitt in dieser Gruppe. Dieses Geld hätte ohne Reform als Steuer zusätzlich an den Staat abgeführt werden müssen.

Am geringsten ist unter den gleichen Bedingungen hingegen die Steuerersparnis für den Jahrgang 1960, der im Jahr 2025 in den Ruhestand wechselt. Durch die Reform spart der Standardrentner mit Durchschnittsverdienst nur 1.538 Euro binnen 20 Jahren, der Höchstrentner 2.937 Euro. Die weiteren Muster-Rechnungen können auf der Webseite ihre-vorsorge.de eingesehen werden.

Auch mit Reform droht Doppelbesteuerung

Siepe kritisiert, dass sich die Bundesregierung verrechnet hat. Gehe man davon aus, dass der steuerpflichtige Rentenanteil von 2023 an um einen halben Prozentpunkt steige, würde nach den seinen Berechnungen die Vollbesteuerung bereits 2058 erfolgen - und nicht erst 2060 wie laut Koalitionsvertrag geplant. Somit läge für jüngere Jahrgänge immer noch eine Doppelbesteuerung vor.

In der Regel ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Rente von Vorteil für die Beschäftigten. Denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern die Steuerlast während der Berufsjahre. Bezieher von Altersrente haben hingegen oft geringere Einnahmen, sodass auch der Steueranteil auf die Rente geringer ausfällt als zu Erwerbstätigen-Zeiten.

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Welcher Anteil der Altersrente versteuert werden muss, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. Wer 2005 und vorher in Rente ging, hat einen Freibetrag von 50 Prozent auf Lebenszeit: Der Freibetrag wird quasi über den gesamten Ruhestand hinweg mitgenommen. Für Neurentner hingegen schrumpft die Freigrenze seit 2005 jährlich.